Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 79

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schon im Jahr 2002. Ich habe daher gewissermaßen live miterlebt, wie Menschen plötzlich wieder einmal vor dem Nichts stehen und wie Menschen sich solidarisch erklären und Unglaubliches leisten.

Lassen Sie mich mit einer Frage beginnen: Was ist, wenn der Nationalrat heute dieses Thema diskutiert, das Wesentliche? – Und da darf ich an die Spitze der Ausführungen stellen: Jetzt sind wesentlich volle Solidarität mit den Opfern und die Priorität aufzu­stel­len, sofort zu helfen. Wer rasch hilft, wer unbürokratisch hilft, macht das Richtige. Wer rasch hilft, hilft doppelt und dreifach! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

Zweitens geht es darum, den großen Bereich Hochwasserschutz zu diskutieren. Es geht um die Fragen: Wie soll es dort weitergehen? Wie viel Geld soll man investieren?

Hohes Haus! Experten müssen jetzt eine Evaluierung vornehmen. Und Sie werden sehen, dass Maßnahmen, die seit 2002 ergriffen wurden – eine kurze Einblendung: Der Herr Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen offensichtlich fünf Jahre bewusst ausgeblendet, denn diese Maßnahmen laufen seit 2002 vorbildlich, nicht erst seit 2007! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Höllerer) –, wenn also für diesen Bereich eine Evaluierung durchgeführt wird, wird man sehen, wie viel investiert wurde und um wie viel dann die Schadenssumme gesunken ist. Ich gehe davon aus, dass die Schadenssumme dort, wo investiert wurde, deutlich gesunken ist. Es gibt also ein zusätzliches Finanzierungsargument für Hochwasserschutz.

Das, was die Bundesregierung jetzt beschlossen hat, ist, sage ich Ihnen, noch deutlich steigerbar, im eigenen finanziellen Interesse. Gehen wir jetzt sofort daran, zusätzlich in Hochwasserschutz zu investieren!

Für jene, bei denen nichts investiert wurde, ist es nur ein schwacher Trost, wenn sie jetzt hören, wie toll der Hochwasserschutz funktioniert hat. Auch diese Menschen gibt es.

Hinterfragt gehört auch die Flächenwidmung. Da geht es jetzt nicht darum, wer Fehler gemacht hat. Natürlich werden alle Bürgermeister sagen, da gibt es ein Verord­nungs­verfahren, eine Verordnungsprüfung, das wurde vom Land sanktioniert, aber wir müssen heute soweit sein, wenn notwendig rückzuwidmen!

Wir müssen uns auch die Frage der geordneten Absiedelung stellen. Bei mir waren zwei Unternehmer – ihr Lagerplatz, alles überflutet. Sollen die dort überhaupt noch investieren? Ich sage: Nein, das ist wirklich ein Unsinn! Diese Unternehmen finanziell zu unterstützen, einen neuen Standort zu finden, das wäre Gebot der Stunde. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben jetzt 66 000 Freiwillige gehabt, ich habe das alles live erlebt, das sind 66 000 Helden, die haben Unglaubliches geleistet: Freiwillige Feuerwehr, Betriebs-feuer­wehr, Rotes Kreuz, Bundesheer, viele andere Organisationen. Und ich glaube, gerade jetzt sollten wir darangehen, Nägel mit Köpfen zu machen, da ist schon so viel diskutiert worden: Wie können wir helfen? Wie können wir deren Stellung heben?

Klubobmann Josef Bucher hat schon einen Entschließungsantrag angekündigt, er hat das auch schon ausgeführt, ich darf diesen somit einbringen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem eine österreichische Ehrenamtskarte, die insbesondere zur Inanspruchnahme nachstehender Leistungen berechtigt, eingeführt wird:

bundesweit einheitliche Dienstfreistellung samt Lohnfortzahlung aus dem Katast­rophenfonds;

 


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