Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 106

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allem dieses Nebeneinander, dieses – ich hoffe nicht gar auch – Gegeneinander der vielen Ausbildungsstätten!

Wenn hier vom leider nicht mehr anwesenden Bildungssprecher der FPÖ bemängelt wird, dass wir das alles in die Autonomie geben sollen: Ist in Österreich die ÄrztInnen-Ausbildung auch autonom? Kann da jede Universität machen, was sie will? Wie ist das bei den Juristinnen und Juristen? – Natürlich brauchen wir klare Vorgaben, und natür­lich gibt diese Vorgaben der Staat. (Beifall bei den Grünen.) Und die Regierung hat im Zuge der Vereinbarungen natürlich die Möglichkeit, hier einzugreifen.

Vor allem – ich habe schon darauf hingewiesen – schmerzt die Tatsache, dass KindergartenpädagogInnen weiterhin nur an den BAKIPs ausgebildet werden. Hier sind wir inzwischen europäisches Schlusslicht. Vor zwei Jahren konnten wir noch sagen, okay, wir haben noch ein Land, das ähnlich rückständig ist wie wir, das war Malta. Malta hat inzwischen die Zeichen der Zeit erkannt. Sie haben sie offensichtlich immer noch nicht erkannt. Die KindergartenpädagogInnenausbildung bleibt auf dem Niveau, auf dem sie jetzt ist.

Vergangenen Donnerstag hatten wir eine Diskussion an der Universität Wien. Es war bummvoll, über 400 Zuhörerinnen und Zuhörer, vor allem Studentinnen und Studenten, engagierte Menschen, auch Lehrerinnen und Lehrer waren darunter. Der einhellige Tenor war beispielsweise, dass jener Passus ins Universitätsgesetz aufgenommen werden muss, der auch im Hochschulgesetz verankert ist, nämlich betreffend die Beachtung der Zielsetzungen von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden dazu heute noch einen Abänderungsantrag stellen, wir geben Ihnen heute noch einmal die Chance, das wenigstens mit aufzunehmen.

Ich werde heute auch selber noch einen Antrag einbringen; dieser bezieht sich auf die Regelung der Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der PädagogInnenausbildung ver­pflich­tend vorgesehene Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, in Durchführung des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen mittels Verordnung detaillierter festzulegen. Durch eine weiterführende Aufnahme der Kooperationsverpflichtung in die Leistungsvereinbarun­gen der Universitäten wird sichergestellt, dass diese Zusammenarbeit im erforderlichen Ausmaß erfolgt, die Institutionen ihre Verantwortung in der Ausbildung der LehrerInnen jedenfalls übernehmen und sowohl die Qualität als auch die Finanzierung der Ko­operationen klar geregelt wird.“

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Meine Damen und Herren, bei diesem Gesetz mangelt es an sehr, sehr vielen Bereichen. Wenn wir die Grundstruktur anschauen: Es wurde die Bologna-Struktur versprochen. Wir wollen ja auch dazu beitragen, dass Lehrerinnen und Lehrer, aber vor allem diejenigen, die sich in Ausbildung befinden und vielleicht erkennen, dass das nicht der ideale Job für sie ist, dann auch wechseln. Ich frage mich aber, warum wir dann eine achtsemestrige Bachelor-Ausbildung haben und uns hier nicht an inter­nationalen Vorbildern orientieren. Deutschland beispielsweise hat das größtenteils vorgemacht, wie man hier vorgehen sollte. Deutschland hat übrigens auch, was die Struktur anbelangt, vorgemacht, wie es gehen sollte. Praktisch überall, mit ganz weni-


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