gen Ausnahmen, sind die Pädagogischen Hochschulen in Deutschland in die Universitäten integriert worden. Hier trifft Know-how aufeinander, hier profitieren beide Teile davon. Das wäre es, was wir wollen.
Dieses Gesetz ist in vielerlei Hinsicht ein unstimmiges Stückwerk. Es ist halbherzig. Wir sparen wieder einmal am falschen Ort und geben dort Geld aus, wo es nicht notwendig ist. Der Rechnungshof hat Sie zu Recht darauf hingewiesen. Es fehlt schlicht an Mut.
Meine Damen und Herren! Hier wurde wieder einmal eine historische Chance vertan. (Beifall bei den Grünen.)
13.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Regelung der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der PädagogInnenbildung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen)
Begründung
Das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen sieht die verpflichtende Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in bestimmten Bereichen der Ausbildung vor. So können Pädagogische Hochschulen Masterstudien grundsätzlich nur in Kooperation mit Universitäten anbieten, Universitäten müssen zumindest bei der Ausbildung von PädagogInnen für den Pflichtschulbereich die Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen eingehen.
Bereits im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf wurde deutlich, dass die Kooperationen nicht ausreichend geregelt sind. Einige davon werden im Folgenden zitiert:
Österreichischer Wissenschaftsrat: „Wenn in der gegenwärtigen Situation diese Ziele im Wege einer mehr oder weniger verpflichtenden Kooperation zwischen den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen umgesetzt werden sollen, trägt das den gegebenen, historisch gewachsenen Strukturen Rechnung. Das kann ein gangbarer Weg für eine Erprobungs- und Übergangsphase sein. Eine solche pragmatische Vorgehensweise sollte allerdings nur als Zwischenschritt verstanden werden und den Weg zu künftigen, einheitlichen Organisationsstrukturen nicht verbauen.“
Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Um eine ebenso wissenschaftsbasierte wie praxisorientierte, alle Bereiche umfassende Ausbildung aller pädagogischer Berufe sicherzustellen, bedarf es einer gemeinsamen Ausbildung aller Lehrkräfte zumindest einer bestimmten Schulstufe (Sekundarstufe 1).
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