Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 108

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Stattdessen wird die konkurrierende Ausbildung in zwei unterschiedlichen Institutionen nochmals festgeschrieben bzw. eine Zusammenarbeit von vollkommen unterschied­lichen Institutionen eingefordert, statt adäquate Strukturen zu schaffen.“

ÖFEB (Österr. Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen): „Durch die legistische Unterregulierung hinsichtlich der Kooperationsstrukturen und der nicht präzise ausformulierten Kooperationsmöglichkeiten werden eher standortbezogene Zufälligkeit und Beliebigkeit die Studiengangskooperation bestimmen. Unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen und kulturelle Gegebenheiten an Hochschulen und Universitäten werden zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Kooperation führen,(..)“

Noch weiter geht allerdings die Akademie der bildenden Künste Wien: „Eine Koope­rationsverpflichtung der Kunstuniversitäten mit Pädagogischen Hochschulen zur Ausbildung von Lehrenden der künstlerischen Unterrichtsfächer für die Neue Mittel­schule (§54 Abs. &c im Entwurf zum UG 2002) wird daher abgelehnt.“

Andere Stellungnahmen warnen vor der Beliebigkeit, wonach Pädagogische Hoch­schulen auch mit ausländischen Universitäten kooperieren dürfen. Dies könnte, so die Befürchtungen, dazu führen, dass keinerlei inhaltliche Kooperation erfolge, sondern lediglich die Berechtigung zur Abhaltung von Masterstudien erkauft würde.

Eine klare Regelung der Rahmenbedingungen der Kooperationen ist daher unabding­bar, um ein Mindestmaß an Qualität zu garantieren und sicherzustellen, dass die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ihrer Verantwortung in der Ausbildung künftiger PädagogInnen auch tatsächlich nachkommen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der PädagogInnenausbildung ver­pflichtend vorgesehene Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hoch­schulen, in Durchführung des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen mittels Verordnung detaillierter festzulegen. Durch eine weiterführende Aufnahme der Kooperationsverpflichtung in die Leistungsvereinbarungen der Universitäten wird sichergestellt, dass diese Zusammen­arbeit im erforderlichen Ausmaß erfolgt, die Institutionen ihre Verantwortung in der Ausbildung der LehrerInnen jedenfalls übernehmen und sowohl die Qualität als auch die Finanzierung der Kooperationen klar geregelt wird.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.29.40

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident ! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich namens meiner Fraktion ganz, ganz herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken – auf der einen Seite bei den Regierungs­partnern und auf der anderen Seite bei Kollegen Elmar Mayer, Bildungssprecher des


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