Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 109

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Koalitionspartners, denn ohne diese intensive Zusammenarbeit in den letzten Monaten wäre dieser große Meilenstein nicht gelungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Meilenstein für unsere Kinder, für die Zukunft unseres Landes und für einen verbesserten Unterricht, aber auch für eine verbesserte Vorbereitung unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Während wir uns zu Beginn am Ausland orientiert haben, Kollege Walser, orientiert sich nun das Ausland durch diesen Gesetzesvorschlag an uns. (Abg. Dr. Walser: Das zu behaupten ist mutig!) Sie glauben es nicht, aber ich schicke Ihnen die Delegationen. Warum kommen die Delegationen durch diesen Entwurf zu uns? – Weil wir einen Entwicklungsrat hatten, weil wir nicht nur auf einen Erziehungswissenschafter gehört haben, sondern weil wir gleich vier hochkarätige Persönlichkeiten aus der Wissenschaft eingebunden haben. Dieses Projekt ist von Beginn an mit den Universitäten und Fachhochschulen, mit den Pädagogischen Hochschulen und unter Einbindung der gesamten Expertise der Lehrerinnen und Lehrer und aller Schulpartner diskutiert und entwickelt worden.

Das macht die Qualität dieses Ausbildungsgesetzes, dieses Bildungsgesetzes für mich aus. (Abg. Dr. Walser: Die internationalen Delegationen, die dann kommen, zeigen Sie mir!) Es ist ein Musterbeispiel dafür, wie Gesetze hier im Haus entstehen sollten: Hunderte Runden von Stakeholder-Konferenzen, Wissenschafterinnen und Wissen­schafter, die in allen Phasen der Gesetzgebung, noch bis zum Abänderungsantrag heute Früh, immer um ihre Meinung gefragt worden sind. Das, meine Damen und Herren, nenne ich Good Practice, ja sogar Best Practice! So sollten künftig hier im Haus Gesetze entstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unsere Jugend hat es sich verdient, denn wir haben vom Kindergarten bis zu den berufsbildenden höheren Schulen alle verschiedenen Bedürfnisse unserer Schularten mit einbezogen. Wir haben ihnen Rechnung getragen, und wir können mit Stolz sagen, dass bei den hunderten verschiedenen Lehrplänen trotzdem ein gleichwertiges Modell der Ausbildung gelungen ist. Und das macht dieses Gesetz zum Meilenstein.

Was hat sich noch verbessert? – Bisher war es so, dass auf der Pädagogischen Hoch­schule ein Auswahlsystem stattgefunden hat, und wer dort nicht aufgenommen worden ist, konnte – ja, musste! – im Sinne des freien Hochschulzuganges an der Universität aufgenommen werden. Jetzt haben wir ein einheitliches, gemeinsames Eignungs­verfahren, zwischen der Pädagogischen Hochschule und der Universität abgestimmt, sodass so etwas künftig der Vergangenheit angehören wird.

Zweitens: Bisher war es bei Pflichtschullehrern und Pflichtschullehrerinnen oft not­wendig, dass diese, wenn sie verspürt haben, dass sie nicht ausreichend auf die steigenden Anforderungen vorbereitet sind, aus der eigenen Tasche Zusatzqualifika­tionen bezahlen mussten. Jetzt bekommen sie eine längere, qualitativ höherwertige Ausbildung, und damit sollte es der Vergangenheit angehören, dass sich jemand aus der eigenen Tasche für diesen Beruf Zusatzqualifikationen zahlen muss, denn er bekommt sie bereits auf der Pädagogischen Hochschule und auf der Universität und ist damit gegenüber heute den Anforderungen deutlich besser gewachsen.

Dritter Punkt: Wir alle wissen aus unseren Schulen, was mit Junglehrerinnen und Jung­lehrern beim Berufseinstig leider oft passiert. Man gibt ihnen die schwierigsten Klas­sen, und oft lässt man sie auch noch allein. Auch das wird künftig der Vergangen­heit angehören. Unsere Junglehrerinnen und Junglehrer werden künftig in der Induktions­phase begleitet werden. Es wird nicht mehr gehen, dass man sagt, das ist eine schwierige Klasse, die bekommst du, sondern sie werden vom ersten Tag an, an dem sie unterrichten, von den Hochschulen begleitet und den ganzen Berufsweg hindurch wird ihnen in Form einer gemeinsamen Weiterbildung von den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ein Angebot zur Verfügung gestellt.

 


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