Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 111

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ich, der richtige Ansatz. Es ist auch richtig, ein Aufnahme- und Eignungsverfahren durchzuführen, das auch abgestimmt ist. Positiv finde ich schließlich auch die geplante Induktionsphase.

Absolut negativ an diesem Gesetz finde ich jedoch, dass es nur so von Absichts­erklärungen strotzt und wenig Rechtssicherheit enthält. Es ist sehr, sehr viel Interpre­tationsspielraum offen.

Wie schon einige meiner Vorredner gesagt haben, hat man gerade im elementar­pädagogischen Bereich wirklich eine Chance vertan. Man hätte diese verpflichtend aufzunehmen und gleichstellen sollen und auch ein klares politisches Bekenntnis dazu abzulegen müssen.

Es haben gerade im letzten Unterrichtsausschuss einige Expertinnen und Experten auf den Punkt gebracht, dass die bestausgebildeten Pädagogen zu den kleinsten Kindern gehören und dass die pädagogische Arbeit bei jedem Kind und in jedem Alter gleich wertvoll ist. Je kleiner die Kinder sind, desto mehr Wissen und desto mehr Persön­lichkeit müssen die Pädagoginnen und Pädagogen haben. – Dem wird in diesem Gesetz absolut nicht Rechnung getragen.

Außerdem ist in diesem Gesetz die Ausbildung der HortpädagogInnen vollkommen ausgeklammert.

Weiters gibt es nach wie vor Doppelgleisigkeiten – das ist schon angesprochen worden: Ausbildung der Volksschullehrern an den Pädagogischen Hochschulen, Aus­bildung der anderen Lehrer an den Universitäten. Sie sollen kooperieren, aber die entsprechenden ausgefeilten Rahmenbedingungen fehlen. Es gibt auch Doppelgleisig­keiten – ich habe es schon im Unterrichtsausschuss gesagt – bezüglich der Qualitäts­agentur, die eingeführt wird, und dem Qualitätssicherungsrat. Also wir können wirklich nicht von einer Gleichstellung und von einer Beseitigung von mehreren Zuständig­keiten und Doppelgleisigkeiten sprechen. Es wird weiterhin unterschiedliche Wege zu den verschiedenen Lehrämtern geben.

Im Bereich der Inklusionspädagogik ist es zwar gut und wichtig, dass sie als Basis­ausbildung im Ausbildungsplan verankert ist, aber das geschah viel zu wenig bei den Spezialausbildungen. Wir brauchen Spezialisten in diesem Bereich mehr denn je, denn wir wissen, welche Probleme Kinder gerade in den einzelnen Schulstufen haben. Hier braucht es ein besonderes Know-how, daher werden wir dem Antrag der Grünen, was die Studienpläne und auch die klare Verankerung der Inklusionspädagogik gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention anbelangt, unsere Zustimmung geben.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ziel, allen pädagogischen Berufen ein gemeinsames Dach zu geben, ist nicht erreicht worden. Es ist zwar ein Dach da, aber dieses Dach ist nach wie vor löchrig. (Abg. Elmar Mayer: Na! Na!) Ich würde sagen, es ist eine Kompromisslösung – man könnte auch sagen, eine typisch öster­reichi­sche Lösung. Solange, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Zuständigkeiten im Schulwesen generell so zersplittert sind – Gemeinde, Land, Bund –, solange es keine klare Linie gibt, wer welche Zuständigkeiten hat, gerade auch im Elementarbereich, solange wir kein einheitliches Lehrerdienstrecht haben (Abg. Dolinschek: Es ist eben ein Murks! – Abg. Elmar Mayer: Ob sie es gelesen hat?), Herr Kollege – ich bezweifle, dass das jetzt noch kommt, vor allem wenn es jetzt schon wieder ein ÖVP-Modell gibt; wahrscheinlich gibt es dann noch ein SPÖ-Modell –, wird es einfach keinen Systemwechsel in unserem Schulwesen geben. Es werden immer nur typisch österreichische Kompromisslösungen sein.

Das BZÖ wird – so leid es mir auch tut, weil ich gerne einer ganzheitlichen, guten PädagogInnenbildung zustimmen würde – dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen,


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