Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 121

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es die Lehrerbildungsanstalten, die sich zu den heutigen Pädagogischen Hochschulen weiterentwickelt haben. Daher kommt diese Zweigleisigkeit, die wir vorfinden, mit der wir arbeiten müssen, die auf beiden Seiten Stärken, aber auch Schwächen hat. Wir versuchen, die Stärken zu sehen und zu nützen, wir versuchen die Schwächen zu minimieren oder überhaupt zu beseitigen.

Was sind die Stärken? Was sind die Schwächen? – Die Stärke der Pädagogischen Hochschulen ist zweifellos ihr Praxisbezug. Dort unterrichten meistens Praktiker, also Leute, die selbst Lehrer waren oder auch noch sind. Diese Praxis ist natürlich immer eine eingeschränkte, nämlich die der persönlichen Erfahrung. Auf jeden Fall muss sie durch eine generell erfasste, empirisch erfasste Praxis erweitert werden.

Die Schwäche der Pädagogischen Hochschulen ist ihre mangelnde Anbindung an die wissenschaftliche Forschung. Das ist nun wiederum die Stärke der Universitäten und eigentlich ihr Kerngeschäft. Daraus resultiert auch die Schwäche der universitären Lehrerausbildung, die da und dort immer noch da ist. Sie ist geringer geworden, aber sie ist noch da. Es ist das mangelnde Bewusstsein, dass man nicht nur Wissen­schaftler ausbildet – also Physiker, Philologen, was auch immer –, sondern auch Lehrer. Es ist ein Riesenunterschied, ob ich den Fokus in meiner Ausbildung allein auf die Wissenschaft, deren Bedürfnisse und deren Erkenntnisgewinn richte oder eben auch darauf, was die Bildungswerte solcher Fächer sind, was sie zu einem Schul- oder Lernziel beitragen können.

Das heißt, den Pädagogischen Hochschulen fehlte es an Wissenschaft, den Univer­sitäten fehlte es an Professionsorientierung. Genau diese beiden Mankos beheben wir mit diesem Gesetz, indem wir sie ins Auge fassen in Form von Kooperation, aber auch dadurch, dass wir Rahmenbedingungen schaffen. Ich glaube, das ist der ganz ent­schei­dende und wesentliche Schritt in die richtige Richtung. Aus einem Nebeneinander dieser beiden Institutionen wird ein Miteinander, wo beide ihre jeweiligen Stärken gut einbringen können.

Jetzt darf ich noch ganz kurz zu einigen Einwänden, die von Oppositionsseite gekom­men sind, Stellung nehmen und diese Einwände einfach schnell, leider nicht argumen­tativ, sondern nur ganz kurz widerlegen. Mehr lässt die Zeit nicht zu.

Die Einwände zur Elementarpädagogik sind schon von meiner Amtskollegin Frau Dr. Schmied glänzend widerlegt worden. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen, außer vielleicht, dass wir im Universitätsgesetz überall dort, wo wir von Lehramt reden, jetzt auch von Elementarpädagogik reden. Wir haben das also im Gesetz imple­mentiert. Die Universitäten können von jetzt an ganz selbstverständlich entsprechende Studienpläne machen und Elementarpädagogen ausbilden. Das Gesetz sieht das jetzt schon vor. Wir müssen noch im Personalbereich aufholen. Wir haben noch etwas wenig Lehrstühle, aber auch da sind wir schon dabei. Wir richten derzeit gemeinsam, die Pädagogische Hochschule Feldkirch mit der Universität Innsbruck, einen Lehrstuhl zur Elementarpädagogik ein. Diese beiden Institutionen werden also künftig über ent­sprechende wissenschaftliche Expertise verfügen und eine entsprechende Ausbildung anbieten. Wir gehen also in die richtige Richtung.

Dann wurde kritisiert, dass der Staat da zu wenig regelt. Diese Kritik finde ich beson­ders eigenartig, denn regeln, was zu regeln ist, soll der, der es am besten kann. Der Staat kann keine Curricula erlassen. Das müssen die Institutionen tun. Herr Abge­ordneter Walser, auch in der Medizin oder in der Juristerei erlässt nicht der Staat die Curricula, auch dort tun das natürlich autonome Curriculum-Kommissionen an Uni­versitäten. Da hat der Staat nichts verloren. Das Einzige, das der Staat tun muss, ist, die Qualität zu kontrollieren. Das tut er in unserem Fall besonders dezidiert. Das tun wir mit einem entsprechenden Qualitätsorgan, das wir mit diesem Gesetz einsetzen.


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