Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 130

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Im Jahre 2006 wurde die körperliche Eignung im Rahmen des Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetzes gestrichen und durch Eignung ersetzt. Allerdings hat diese gesetzliche Maßnahme nie eine Auswirkung in der Realität gehabt, da es nach wie vor eine Verordnung gegeben hat, der gemäß die körperliche Eignung Aufnahmekriterium an den Pädagogischen Hochschulen war.

Aber im neuen Hochschulgesetz ist von körperlicher Eignung keine Rede mehr. Und es sollte jetzt wirklich Realität werden, dass auch ein Student im Rollstuhl, ein gehörloser oder blinder Student an der Pädagogischen Hochschule möglich ist. An den Universitäten war es schon bisher möglich.

Da gibt es eine Angleichung, und ich setze große Hoffnungen in Bundesminister Töchterle, dass hier diese Aufwertung wirklich stattfindet. Ich glaube, dass, wenn beispielsweise ein Lehrer in Gebärdensprache unterrichtet, die gehörlosen Kinder sehr davon profitieren, weil sie dann eben in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, unterrichtet werden. Das hat auch eine große Vorbildfunktion.

Ein zweiter großer Meilenstein, der hier gelungen ist, ist, dass jeder neue Lehrer Grund­kenntnisse in der Inklusions- und Sonderpädagogik erwirbt. Es ist sehr wichtig, dass es nicht spezielle Lehrer gibt, sondern dass alle Lehrer diese Grundkenntnisse haben; denn diese Grundkenntnisse werden auch gebraucht, nämlich für sogenannte verhaltensoriginelle Kinder – damit man eben jedes Kind seinen Fähigkeiten ent­sprechend fordern und fördern kann.

So gratuliere ich den beiden Ministern, Frau Dr. Schmied und Herrn Dr. Töchterle, dass es gelungen ist, diese Reform zu machen. Ich hoffe, dass auch entsprechend umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die PädagogIn­nenbildung Neu stellt mit Sicherheit einen Meilenstein in der Bildungspolitik dar – das haben wir heute schon sehr, sehr oft gehört – und ist auch ein wichtiger Schritt für die Bildungszukunft unseres Landes.

Meiner Überzeugung nach ist es äußerst erfreulich, dass die Zwei-Klassen-Gesell­schaft unter den Pädagoginnen und Pädagogen der Vergangenheit angehört. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden zukünftig nach gleichwertigen und modernen Stan­dards ausgebildet. Außerdem werden Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit der Lehrerausbildung deutlich gesteigert, und das kann ich auch als Pädagogin entschie­den bejahen.

Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen dabei Garanten für eine qualitäts­volle Ausbildung sein. Ein vierjähriges Bachelorstudium kann sowohl an den Päda­gogischen Hochschulen als auch an den Universitäten absolviert werden, und darauf aufbauend kann ein einjähriges beziehungsweise ein eineinhalbjähriges Masterstudium angeschlossen werden.

Die Realisierung dieses zentralen bildungspolitischen Kernprojektes steigert mit Sicher­heit die Qualität, aber vor allem auch die Attraktivität der pädagogischen Berufe. Ich bin zutiefst überzeugt, dass die PädagogInnenbildung Neu ein wichtiger Schritt zur weiteren Aufwertung, aber auch zur Professionalisierung des Lehrberufs ist.

 


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