Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 129

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Ausbildungssystem der LehrerInnen langfristig einschneidende Veränderungen. Des­halb meine ich auch, dass von einem Meilenstein im Bildungswesen gesprochen werden kann. Die Reform ist ja auch das Ergebnis von jahrelangen engagierten Diskussionen, Auseinandersetzungen und Abwägungen.

Wer Lehrer werden will, muss künftig unabhängig vom Schultyp ein Aufnahme­verfahren bestehen und bis zum Masterabschluss fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahre studieren, egal, ob man in einer Volksschule oder einem Gymnasium unter­richten will.

Mit dieser Gleichwertigkeit der Ausbildung soll die Unterscheidung in verschiedene Gruppen von PädagogInnen nun der Vergangenheit angehören. Einer gemeinsamen Grundausbildung folgen darauf aufbauende spezifische Schwerpunkte. Lehrer, die in der Volksschule die so wichtige Basis für den gesamten Bildungsweg legen, tragen die Verantwortung genauso wie jene, die die Abschlussklassen auf die Matura vorbereiten. Wir sind als LehrerInnen nicht nur Wissensvermittler, sondern auch in einem hohen Ausmaß Begleiter und Begleiterinnen von Kindern und Jugendlichen in ganz ent­scheidenden Lebensphasen, in denen sie ermutigt, unterstützt und entsprechend gefördert werden müssen. Der Erziehungsmittelpunkt ist zwar das Elternhaus, aber in den vielen Stunden, die die SchülerInnen an der Schule verbringen, ist der Einfluss der Pädagogen und Pädagoginnen sicher unbestritten.

Ein wichtiger und zentraler Bildungsauftrag ist deshalb auch die Wertschätzung von jungen Menschen, die Stärkung ihres Selbstwertgefühls, Erfahrungen mit solidari­schem Lernen und Handeln zuzulassen. Darauf soll auch durch die längere Ausbildung der Pflichtschullehrer besonders Bedacht genommen werden.

Wichtig ist auch, dass es künftig möglich sein wird, berufsbegleitend eine Ausbildung zum Lehrer beziehungsweise zur Lehrerin zu machen. Die Erfahrungswerte von QuereinsteigerInnen sind für beide Seiten ein Gewinn. Diese erhöhte Durchlässigkeit der Ausbildung zu anderen facheinschlägigen Studien beziehungsweise Ausbildungen durch ergänzende Module ermöglicht die Anrechnung dieser Ausbildungen, und das Lehramt kann mit einem verkürzten Bachelor-Studium erworben werden. Außerdem wird die längst notwendige Flexibilität von Pädagogen zwischen verschiedenen Schul­arten und -stufen möglich.

Ich hoffe, dass in den kommenden Jahren viele junge, motivierte Menschen, vor allem auch junge Männer oder eben Männer bereit sind, sich diesen verantwortungsvollen pädagogischen Herausforderungen zu stellen und sich dafür zu entscheiden.

Ich halte die Gesetzesvorlage für einen ganz wichtigen Rahmen dafür, dass die Päda­gogInnenausbildung optimiert wird und damit der Unterricht für alle SchülerInnen lebens- und kompetenzorientierter gestaltet werden kann. Ich finde es schade, dass die Oppositionsparteien diesem Vorschlag nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


14.38.37

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Integration beginnt im Lehrerzimmer – nicht nur in der Schulklasse. Mir und auch vielen anderen behinderten Menschen, vor allem auch meiner Kollegin Helene Jarmer, war immer wichtig, dass auch behinderte Menschen unterrichten können, dass auch sie an der Pädagogischen Hochschule unterrichtet werden können.

 


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