Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 138

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Zum Redebeitrag des Kollegen Mayer muss ich sagen: Ich fürchte, Sie haben die Ausführungen der Expertinnen und Experten im Ausschuss sehr selektiv wahrgenom­men, denn eine der wesentlichen Aussagen war, dass wesentliche Punkte in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten sind. – Gerade der von Ihnen zitierte Roland Fischer hat zu mir gesagt, er versteht, dass wir Grünen da nicht zustimmen können, weil in diesem Gesetz über die PädagogInnenbildung Neu ganz zentrale Punkte nicht enthalten sind.

Noch einmal: Es ist etwa die Einbindung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen nicht enthalten. Sie schließen eine solche zwar nicht aus, aber das ist zu wenig. Solange wir nicht in Dienstrechtsverhandlungen eintreten können, kann man nicht von einer gemeinsamen Ausbildung und somit auch nicht von einem wirklichen Fortschritt sprechen.

Sie haben auch den anderen Expertinnen und Expertinnen nicht zugehört, die dieses Gesetz sehr kritisch gesehen haben. In einem Punkt geben Ihnen die ExpertInnen und auch wir von der Opposition fast einheitlich recht: Bezogen auf die Ausbildung der Volks­schulpädagogInnen und der MittelschulpädagogInnen verändert beziehungs­weise verbessert sich etwas durch die längere Ausbildung. Was aber nicht geschafft worden ist, ist eine einheitliche Ausbildung an einer Bildungsstätte – und darum geht es ganz zentral. Herr Minister Töchterle, mit Verlaub: Diesen Schritt haben die Deut­schen geschafft – wir nicht! (Beifall bei den Grünen.)

15.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens des Berichterstatters keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2348 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen und Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetz­entwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 einge­bracht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 6a in Artikel 2 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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