Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der PädagogInnenbildung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nun über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehramtsstudium für ElementarpädagogInnen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten.
Wer diesem Antrag beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 305.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013), sowie über den
Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB) (2366 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1155/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Bestrafung von Kinderschändern (2367 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
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