Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 150

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delikten vor. Analysierend meinte Jarolim dazu, dieser Punkt wäre in der Partei wohl erst „nach einem längeren Diskurs“ mehrheitsfähig. Schneller als wohl angedacht, bewahrheitete sich seine Einschätzung bzw. wurde sogar übertroffen. So  reagierte Parteikollege und Wahlkampfmanager Norbert Darabos prompt und gab bekannt, dass die Standpunkte nicht der Parteilinie entsprächen. Sodann fanden sich in der SPÖ-Berichterstattung über die Justizprogrammpräsentation die angesprochenen Punkte nicht mehr wieder.

Das BZÖ spricht sich nicht nur für die Beibehaltung der Strafandrohung „Lebenslang“ aus, sondern will stattdessen eine massive Verschärfung erreichen. So ist nach aktueller Rechtlage vorgesehen, dass zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter bereits nach 15 Jahren die Möglichkeit haben, bedingt entlassen zu werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Im Durchschnitt werden die Häftlinge nach 22 bis 23 Jahren vorzeitig bedingt entlassen.

Gegen eine solche Praxis sprechen wir uns aus und fordern, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ein Leben lang andauern muss. Zu verdeutlichen ist untechnisch gesprochen, dass die Strafandrohung Lebenslang nur bei den abscheulichsten Ver­brechen vorgesehen ist, bei denen Menschen zu Tode kommen. Bespielhaft ist das Delikt des Sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person mit Todesfolge zu nennen. Ohne verstärkend Fallbeispiele anzuführen, ver­treten wir die Ansicht, dass Entlassungen wegen des Unrechtsgehalts der Tat, der Sicherheit der Bevölkerung, der Rückfallsgefahr und der zweifelhaften Therapierbarkeit nicht in Betracht kommen.

Im Übrigen kommt eine vorzeitige Entlassung eines zu einer lebenslangen Frei­heitsstrafe Verurteilten einer Verhöhnung der Opfer sowie deren Angehörigen gleich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem sichergestellt wird, dass zu lebenslangen Frei­heitsstrafen verurteilte Straftäter nicht (bedingt) entlassen werden können bzw. dass lebenslange Freiheitsstrafen ein Leben lang andauern.“

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15.38.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Kollege Jarolim, ich erteile Ihnen einen weiteren Ordnungsruf.

Und ich sage jetzt Folgendes dazu: Ich werde bei meinem konsequenten Vorgehen, wie ich es bisher an den Tag gelegt habe, auch weiter bleiben. Verurteilungen, Vor­verurteilungen gegen wen auch immer, von wem auch immer in diesem Saal haben durch Ordnungsruf geahndet zu werden! Ich denke, das ist ein Grundprinzip, das für alle gilt, und ich habe auch jedes Mal einen Ordnungsruf erteilt. Daher auch dieses Mal – das nur zur Begründung. (Rufe bei der FPÖ: Steinhauser! Zwischenrufe bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Schwentner und Ing. Westenthaler.)

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Frau Abgeordnete Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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