Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.39.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Die Novelle des Sexualstrafrechts­änderungsgesetzes, die hier vorliegt, dient der Umsetzung von EU-Recht. Es geht dabei um die Bekämpfung des Menschenhandels, um die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Es werden aber auch Empfehlungen des UN-Kinderrechts­komitees über die Rechte von Kindern, bezüglich des Verkaufs von Kindern, Kinder­prostitution, der Kinderpornographie umgesetzt.

Der Schutz der Kinder ist uns allen sehr wichtig, denn wir wissen leider zu gut, dass die Gefahr besteht, dass Kinder, die zum Opfer wurden, später oft auch zum Täter werden.

Darüber hinaus hat die Novelle noch mehrere Schwerpunkte. Es werden bestehende Straftatbestände erweitert, systemwidrige Strafdrohungen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und gegen die Selbstbestimmung werden angepasst. Es werden auch Strafdrohungen erhöht.

Ich bin froh darüber, dass die unbedingte Gewährung von psychosozialer Prozess­begleitung bei Unmündigen, die in ihrer sexuellen Integrität verletzt worden sind, auch umgesetzt wird. Es gibt verschärfende Anpassungen bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person.

Noch zum Po-Grapschen: Natürlich ist Po-Grapschen demütigend, es ist auf jeden Fall entwürdigend und tatsächlich kein Kavaliersdelikt, deshalb sollte es auf keinen Fall bagatellisiert werden. Wir sind aber der Meinung, dass das Strafrecht nicht das richtige Instrument ist und dass Po-Grapschen mit Verwaltungsstrafen ausreichend sanktioniert werden kann. Auch hier gilt, dass eine angemessene Strafe zu finden ist.

Insgesamt ist diese Novelle des Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes eine deutliche Verbesserung, ganz besonders zum Schutz unserer Kinder, zum Schutz beein­träch­tigter Menschen, aber auch zum Schutz vor Menschenhandel. Dem Sextourismus wird der Kampf angesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


15.41.41

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil sie in die richtige Richtung geht.

Meine Damen und Herren, Sexualstraftäter gehören hinter Schloss und Riegel, und das möglichst lange, solange keine Besserung in Aussicht ist – und das ist in den seltensten Fällen der Fall, kann ich als Exekutivbeamter aus Erfahrung sagen.

Es gibt sehr viele, die immer wieder rückfällig werden. Es ist hier von Herrn Jarolim schon der Fall Salzburg angesprochen worden, nämlich der Fall Salzburg mit der Fußfessel. – Ich bin schon der Meinung, dass man in bestimmten Fällen eine Fuß­fessel gewähren sollte, aber nicht bei einem Sexualstraftäter. Ich habe mit dem Mädchen, das da betroffen war, ein langes Gespräch gehabt, und sie hat mir ihr Leiden erzählt. Sie ist ja nicht die einzige Betroffene, nur wurde nicht alles ans Tageslicht gebracht. Also was dort passiert ist, ist für mich nicht nachvollziehbar! Ich finde, es ist notwendig, dass hier eine Verschärfung des Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes stattfindet.

Es wurde hier vom Kollegen Westenthaler der § 92 zitiert betreffend das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge. – Ich möchte Ihnen hier einen Fall aus Vorarlberg, der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite