Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 152

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Ihnen sicher noch in Erinnerung ist, nämlich den Fall Cain, ans Herz legen. Meine Damen und Herren! Der Täter im Fall Cain – dieses dreijährigen Cain, der von seinem Ziehvater zu Tode geprügelt wurde – wurde jetzt nach § 75, Mord, verurteilt. Gehen wir jetzt her und nehmen wir den § 92 her: Wenn der gesagt hätte – und das Gericht hätte ihm geglaubt –, er hätte ihn nur verprügeln wollen, damit er Ruhe gibt, und das Kind wäre gestorben, dann würde dieser Mensch bei höchster Strafdrohung nach zehn Jahren, bei guter Führung nach fünf Jahren wieder hier herumlaufen.

Man sieht, meine Damen und Herren, wie notwendig die Änderung des Strafgesetzes beziehungsweise dieses § 92 ist, und deswegen, Kollege Westenthaler, werden wir euch natürlich mit vollem Herzen unterstützen.

Ich möchte aber bei diesem Thema auch noch etwas anderes ansprechen. Dieses Gesetz geht in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. Es ist für mich positiv, dass die Ausdehnung der Reichweite des Tätigkeitsverbotes für Sexualstraftäter darin verankert ist und auch berücksichtigt wurde, aber ein Punkt geht mir da ganz gewaltig ab. Ich habe hier, von diesem Rednerpult, und im Ausschuss schon öfter darüber dis­kutiert, wie notwendig es wäre, dass die Exekutive davon in Kenntnis gesetzt wird, wenn ein Sexualstraftäter, ein Kinderschänder wieder freigelassen wird, wenn er seine Strafe verbüßt hat und dann in eine Wohnsiedlung zieht oder in den Bereich von Schulen, Kindergärten und so weiter.

Soweit mir bekannt ist, ist das bis heute noch nicht geregelt. Die Exekutive tappt im Dunkeln, und immer wieder rennen solche Individuen im Bereich von großen Wohn­siedlungen mit vielen Kindern, im Bereich von Kindergärten und Schulen herum, und da kommt es immer wieder zu Übergriffen. Ich habe Ihnen schon ein paar Beispiele hier vom Rednerpult aus gebracht, beispielsweise einen Fall aus der Achsiedlung in Bregenz – eine Siedlung mit 5 000 Einwohnern mit sehr vielen Kindern, mit Kinder­garten und Schulen in der Gegend.

Meine Damen und Herren! Da gibt es noch sehr viel Nachholbedarf, da ist die Regie­rung gefordert. Mich wundert es, dass das hier noch nicht aufgenommen worden ist, denn es wäre eine wesentliche Erleichterung für die Exekutive, um diese Personen vorbeugend zu kontaktieren, damit diese wissen, dass man ihnen auf die Finger schaut und dass man sie auch kontrollieren kann.

Ich glaube, das wäre notwendig, um die Sicherheit für die Kinder, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, mit 100- oder 99-prozentiger Sicherheit feststellen zu können. Das wäre der richtige Weg. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


15.45.44

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich freue mich, dass ich hier an meine Ankündigung anlässlich der 184. Sitzung des Nationalrates anknüpfen und Ihnen heute den Entwurf eines Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes 2013 vorle­gen kann, der auch von einer breiten Zustimmung getragen wird.

Ich erachte die vorliegenden Änderungen deshalb für notwendig, weil ich der Meinung bin, dass dem besonderen Unrecht schwerer Eingriffe in die Rechtsgüter der sexuellen Integrität und Selbstbestimmungsfreiheit angesichts der durch sie verursachten besonderen seelischen Verletzungen in den geltenden Strafrahmen noch nicht aus­reichend Rechnung getragen wird.

 


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