Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 149

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Schieflage, und ich hoffe, dass die Reformgruppe in Ihrem Ministerium das erkennt und auch entsprechend Maßnahmen ergreift; denn, und das ist uns ganz wichtig, wir sagen: Im Sexualstrafrecht, aber auch überall anders, wo es um schwere Delikte geht, muss lebenslang auch lebenslang bedeuten!

Ich darf daher einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westen­thaler, Kollegin und Kollegen einbringen betreffend „Lebenslang soll auch lebenslang bedeuten“ (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem sichergestellt wird, dass zu lebenslangen Freiheits­strafen verurteilte Straftäter nicht (bedingt) entlassen werden können bzw. dass lebens­lange Freiheitsstrafen ein Leben lang andauern.“

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Ich zitiere den Richter eines Verfahrens aus dem Jahr 2009 am Landesgericht Wien, wo ein mehrfacher Wiederholungstäter wieder einmal verurteilt worden ist. Er hat dem Täter ins Gesicht gesagt beim Urteil: Die einzige Möglichkeit gegen Sie ist, Sie möglichst lange wegzusperren; nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen! – Zitatende.

Das ist ein mutiger Richter, der das einmal ausgesprochen hat. Es macht nicht jeder, aber das war auch ein Signal, dass auch die Richterschaft erkennt, dass eben solche Subjekte und Elemente, die sich an unseren Kindern vergehen, schwer vergehen, nicht mehr das Recht haben, in die Gesellschaft integriert zu werden und Teil von ihr zu sein, sondern lebenslänglich weggesperrt oder zumindest überwacht werden müssen.

Frau Ministerin, das ist unsere Forderung. Ansonsten werden wir dieser heutigen Gesetzesänderung zustimmen, weil sie in die richtige Richtung geht. (Beifall beim BZÖ.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zunächst: Der Entschließungsantrag ist ord­nungs­gemäß eingebracht, er steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kollegin und Kollegen betreffend „Lebens­lang soll auch Lebenslang bedeuten“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechts­ände­rungsgesetz 2013) sowie über den Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tat­bestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB)  (2366 d.B.)

Begleitet von einem Aufschrei in der Bevölkerung stellte der Justizsprecher der SPÖ Johannes Jarolim als „Zwischenergebnis“ bezüglich des neuen SPÖ Justizprogram­mes die Forderung nach dem Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe im Strafgesetz­buch und die Forderung nach einer weitgehenden Entkriminalisierung von Drogen-


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