Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 180

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Es wird jetzt gesagt, dass wir die GmbH attraktivieren müssen, damit es mehr Unter­nehmer gibt. Ich muss gestehen, ich bezweifle das, dass mehr Menschen Unternehmer werden – es werden vielleicht mehr GmbHs gegründet werden –, denn Unternehmer zu werden, hängt von ganz anderen Dingen ab. Das hängt davon ab, dass man ein gewisses Kapital hat – das ist richtig, aber das wird ja hier bei der GmbH schon bestritten, dass man das haben sollte –, aber es hängt vielmehr damit zusammen, dass man als Unternehmer einen hohen bürokratischen Aufwand hat, weil man ja hier die Steuern für den Staat, die Sozialversicherungsbeiträge für den Staat einheben muss, mit persönlicher Haftung, und weil man einen hohen Aufwand an sich zu tragen hat und weil man ein Risiko trägt. Das sind die Gründe dafür, dass es wenig Unter­nehmen gibt, und nicht, ob die GesmbH ein höheres oder geringeres Stammkapital hat, auch nicht, ob die Gründungskosten 500, 1 000 oder 2 000 € ausmachen. Also haben wir das Problem der Selbständigkeit.

Es wird jetzt hier gesagt, dass es immer mehr Dienstleistungsunternehmen gibt und dass wir deswegen ein geringeres Stammkapital brauchen. Ich verstehe nicht, warum ein Dienstleistungsunternehmen überhaupt unbedingt eine Gesellschaft mit beschränk­ter Haftung gründen muss. Wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit gefragt werde, dann frage ich einmal: Welches Haftungsrisiko haben Sie denn? Und welchen Umsatz haben Sie voraussichtlich? Und wenn beides gering ist, dann rate ich einmal davon ab, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, weil diese, abgesehen von der Gründung, einen sehr hohen Verwaltungsaufwand hat.

Eine GmbH hat eine doppelte Buchführung, muss bilanzieren, muss die Bilanz jedes Jahr dem Firmenbuch gegenüber offenlegen, und so weiter. Es gibt also während der gesamten Existenz der GmbH einen sehr hohen Aufwand. Das heißt, wenn jemand einen geringen Kapitalaufwand hat, ein geringes Risiko hat, rate ich davon ab, eine GmbH zu gründen. – Und daran ändert sich überhaupt nichts! Wir reduzieren nur das Stammkapital, also nur die Gründungskosten und das einmal einzuzahlende Kapital, alles andere bleibt gleich.

Die „Wiener Zeitung“ bleibt weiter das Veröffentlichungsorgan. Man muss trotzdem jedes Jahr in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen, dass man die Bilanz dem Firmen­buch gegenüber vorgelegt hat. Das bleibt gleich. Man muss jedes Jahr dem Firmen­buch die Bilanz offenlegen. Man muss, wie gesagt, eine Bilanz machen, und so weiter. Das bleibt alles gleich.

Es gibt auch eine ausdrückliche Bestimmung in diesem neuen Gesetz, dass man, wenn die Hälfte des Grundkapitals aufgebraucht ist, eine Meldung an das Firmenbuch machen muss. Wenn ich jetzt ein Grundkapital von 5 000 € habe, dann können Sie sich vorstellen, wie schnell im Zuge der Gründung dieser Zeitpunkt erreicht ist. Ich brauche ja nur irgendetwas anzuschaffen, dann habe ich in Wirklichkeit die Hälfte des Kapitals aufgebraucht und müsste bereits eine Meldung an das Firmenbuch machen mit all den Umständen und auf der anderen Seite all den Haftungsfolgen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ich bitte daher darum, hier nicht so zu tun, als würden wir jetzt mit dieser Reform Menschen plötzlich ohne jedes Haftungsrisiko und ohne jedes Problem dazu bringen, Unternehmer zu werden. Das bleibt alles weiterhin so wie früher, genau dieselben Probleme, wir schaffen hier nur einen Schein. Ich bitte, da ganz besonders darauf zu achten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum internationalen Vergleich: Es wird gesagt, in der Europäischen Union liegt der Durchschnitt für das Stammkapital bei 8 000 €. Ich muss sagen, es amüsiert mich geradezu, einen Durchschnittswert aller europäischen Staaten zu wählen. Denn das heißt, wir haben uns jetzt zwischen Island (Abg. Dr. Fichtenbauer: Rumänien, Eng-


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