Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 179

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17.27.53

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Motive für das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz werden vor allem die Erleichterung von Neugründungen und auch die stärkere Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaftsform GesmbH ins Treffen geführt.

Die Gründung soll leichter und billiger werden. Das sehr hohe Stammkapitalerfordernis von 35 000 €, davon die Hälfte als Bareinlage, ist für ein junges Unternehmen in der Gründungsphase, in der ja jeder Euro, jeder Cent mehrfach umzudrehen ist, tat­säch­lich eine sehr große Hürde. Das weiß ich auch aus eigener Erfahrung, als ich einen Verein in eine GesmbH umgewandelt habe. Und angesichts dieser Hürde verharren natürlich manche in haftungsrechtlich riskanteren Rechtsformen oder sehen überhaupt von einer Unternehmensgründung ab. Nicht umsonst liegen eben diese Zahlen, die heute schon zitiert worden sind, vor.

Es war hier also wirklich Handlungsbedarf gegeben. Es war aber vor allem eine Balance zu finden zwischen Gründungserleichterung einerseits und Gläubiger-, Ver­trau­ens­schutz und auch einer entsprechenden Seriositätsschwelle andererseits. Es hätte natürlich auch andere Möglichkeiten gegeben – sie wurden heute schon von meinem Kollegen Jarolim genannt –, andere Länder haben auch andere Wege be­schritten. Es hätte auch die Möglichkeit einer Art „GesmbH light“ gegeben, mit stärke­ren strukturellen Änderungen.

Die Regierungsparteien haben sich auf einen Mittelweg geeinigt, auf einen durchaus gangbaren, guten Mittelweg. (Abg. Ing. Westenthaler: Der eine sagt „schlechtes Gesetz“, die andere sagt „Mittelweg“!) Man wird aber beobachten müssen, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, denn ein Vertrauensverlust in die GesmbH-Konstruktion und eine stärkere Insolvenzanfälligkeit, wie das eben Skeptiker, Skeptikerinnen befürchten, sollen jedenfalls hintangehalten werden. Hier sollen die Skeptiker und Skeptikerinnen vor allem durch Fakten überzeugt werden, schließlich ist Vertrauen die Basis für eine funktionierende Wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.30.27

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier von der sogenannten GmbH light, und nicht umsonst ist dieser Ausdruck „light“ verpönt, auf EU-Ebene, soweit ich weiß, sogar verboten, weil sehr oft schädliche Wirkungen damit einhergehen.

Worum geht es hier, was wird uns hier vorgehalten? – Es geht darum, Menschen zu motivieren, selbständig zu werden, und es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, als würde das nur über die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, funk­tionieren. Das ist aber völlig unrichtig.

Wir müssen da unterscheiden zwischen dem, was ein Unternehmen ist, und dem, was eine Gesellschaft ist. Das Unternehmen ist einfach die Aufnahme einer Tätigkeit zur Gewinnerzielung, und zwar einer freiberuflichen Tätigkeit, selbständigen Tätigkeit, und die Gesellschaft ist dann die Organisationsform.

Welche Organisationsform man wählt, ist daher völlig sekundär. Und das, wovon wir reden, ist, dass wir Menschen motivieren wollen, selbständig tätig zu werden, also Unternehmer zu werden – wie gesagt, in welcher Form, das ist grundsätzlich einmal gleich.

 


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