Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 178

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich ist dieser Entwurf auch auf Kritik gestoßen. Natürlich haben wir im Begutachtungsverfahren auch kriti­sche Stellungnahmen bekommen. Ich würde sagen, es ist auch das Wesen eines Begutachtungsverfahrens, dass man sich auch mit kritischen Stellungnahmen auseinandersetzen muss. Das ist ja der Sinn der Sache.

Aber insgesamt zeigt doch die Kritik, die hier zutage getreten ist, dass wir mit unserem Vorschlag einen sehr guten Mittelweg eingeschlagen haben. Manchen geht nämlich der Vorschlag nicht weit genug, und sie fordern eine 1-€-Gesellschaft, andere sagen, es soll alles so bleiben, wie es ist, es soll am besten nichts verändert werden. Der Mittelweg, den wir eingeschlagen haben, ist also meines Erachtens ein guter.

Letztlich möchte ich in diesem Zusammenhang und vor allem im Zusammenhang mit der Kritik noch auf zwei Überlegungen näher eingehen.

Das Mindeststammkapital sagt ja nichts darüber aus, wie viel Kapital ein Unternehmen tatsächlich benötigt. Das halte ich für einen ganz wichtigen Aspekt, denn die Ent­scheidung, wie viel Kapital ein Unternehmen tatsächlich benötigt, muss ja jeder Unter­nehmer abhängig von seinem Geschäftsmodell und natürlich auch von der Branche, in der er tätig wird, selbständig treffen. Es kann auch der Gesetzgeber diese Ent­schei­dung dem Unternehmer nicht abnehmen. Schon jetzt und auch in Zukunft wird sich daher natürlich jeder Unternehmer mit der Frage der notwendigen Kapitalausstattung seines Unternehmens auseinandersetzen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürger zeigen uns ja auch in alltäglichen Belangen vor, dass sie bei derartigen Entscheidungen sehr wohl Eigenverantwortung übernehmen und auch durchaus erfolgreich mit derartigen Entscheidungen umgehen können. So muss sich ja beispielsweise auch jeder, der ein Haus baut, oder jeder, der eine sonstige größere Investition tätigt, damit auseinandersetzen, was es kosten wird, wie er es finanziert und wie viel Eigenmittel dafür notwendig sein werden.

Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat auch völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass es ja auch beim Mindeststammkapital keine Garantie dafür gibt, dass dieses Geld Gläubigern am Ende des Tages auch tatsächlich zur Verfügung steht. Es ist ja durch­aus möglich und kommt in der Praxis auch immer wieder vor, dass dieses Kapital bereits aufgebraucht ist. Das heißt also, für Gläubiger gilt unabhängig vom Mindest­stammkapital, dass sie im Einzelfall entscheiden müssen, ob und inwiefern sie sich für den Fall der Nichtzahlung der Verbindlichkeiten absichern.

Das Mindeststammkapital ist daher in erster Linie als Seriositätsschwelle für die Grün­dung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft zu sehen, und diese Seriositätsschwelle ist ja mit dem gegenständlichen Vorschlag, der sie um 25 Prozent höher ansetzt als der europäische Durchschnitt, gewahrt.

Durch das einheitliche Konzept für alle GmbHs ist auch sichergestellt, dass jenen Unternehmen, die mit entsprechend geringerem Kapital auskommen, kein Makel einer kapitalschwachen Gesellschaft anhaftet. Durch die unveränderte Beibehaltung des übrigen GmbH-Regimes – ich denke da beispielsweise an die Eintragung im Firmen­buch mit ausgewiesener Höhe des Stammkapitals, an die Aufstellung und Veröffent­lichung eines Jahresabschlusses oder an die Einbindung eines Notars bei der Gründung der Gesellschaft – ist im Gegenzug zur Haftungsbeschränkung eine durch­aus strenge Transparenz gewahrt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


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