Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 177

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kann, ist nicht richtig. Das geht wirklich in die falsche Richtung. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


17.20.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Bereich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sehen wir in den letzten Jahren stagnierende Zahlen, was die Neugründungen betrifft. Hinzu kommt, dass wir mit einem Mindeststammkapital von 35 000 € auch im europäischen Vergleich sehr hoch liegen. Das Mindeststammkapital beträgt im europäischen Schnitt zirka 8 000 €.

In einigen europäischen Staaten sehen wir die Tendenz, dass dort andere Formen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt werden. So hat zum Beispiel Deutsch­land vor Kurzem die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft sogar mit 1 € zugelassen. Diese internationalen Tendenzen spiegeln sich natürlich auch auf nationaler Ebene wider.

Herr Abgeordneter Ikrath hat bereits darauf hingewiesen, dass etwa vier Fünftel der österreichischen Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig sind. Diese Unterneh­men im Dienstleistungsbereich brauchen natürlich eine geringere Kapitalausstattung, als das für Unternehmen im produzierenden Bereich der Fall ist.

Solche Entwicklungen auf europäischer Ebene, die sich auch auf nationaler Ebene widerspiegeln, können wir natürlich nicht völlig ignorieren, wenn wir da nicht den Anschluss an andere Staaten verlieren wollen.

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, das Ihnen heute vorliegt, nimmt genau auf diese Entwicklungen Rücksicht. Wir wollen mit diesem Gesetz einen Impuls für die Entscheidung zu unternehmerischer Tätigkeit und zur Schaffung von neuen Arbeits­plätzen geben.

Diese Vorlage sieht im Einzelnen folgenden flexibleren Rahmen vor: Das Mindest­stammkapital wird von derzeit 35 000 € auf 10 000 € gesenkt. Damit reduziert sich natürlich auch der bar einzuzahlende Betrag von 17 500 € auf 5 000 €. Dadurch soll der Einzelne die Möglichkeit haben, das Stammkapital wirklich abgestimmt auf den individuellen Zweck der Gesellschaft und auf den dafür erwarteten Eigenmittelbedarf flexibel zu wählen. Gleichzeitig soll aber mit den 10 000 € doch eine Seriositäts­schranke geschaffen werden, um übereilte Gründungen zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Kosten und Steuern, deren Höhe an das Stammkapital anknüpft, damit natürlich auch gesenkt werden. Davon betroffen sind neben der Körperschaftsteuer insbesondere auch die Tarife für die Notare und Rechtsanwälte. Für bestimmte einfache Gründungen ist sogar ein sehr günstiger Tarif vereinbart worden.

Im Konkreten bedeutet das, was die Mindest-KÖSt betrifft, eine Reduktion von 1 750 € auf 500 €, und bei den Notars- beziehungsweise Rechtsanwaltskosten wird der Tarif ungefähr halbiert. Wie gesagt, zusätzlich kommt noch ein besonders günstiger Tarif für einfache Gründungen – da geht es um die Gründung von Einpersonengesellschaften – hinzu.

Der Umstand der Ersteintragung der GmbH im Firmenbuch soll nicht mehr in der „Wiener Zeitung“, sondern nur noch in der Ediktsdatei veröffentlicht werden müssen. Dadurch kommt es zu einer Einsparung in der Höhe von 150 €.

 


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