Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 182

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wir dem allerdings zustimmen. Die Kritikpunkte bleiben, und einer weiteren Verbes­serung stehen wir insofern natürlich sehr offen gegenüber. (Beifall bei der FPÖ.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


17.38.33

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Inhaltlich haben meine Vorredner und auch die Frau Ministerin schon sehr viel zu dieser Reform ausgeführt. Mein Vorredner hat etwas erwähnt, auf das ich näher eingehen möchte. Er hat als einer der wenigen richtigerweise fest­gestellt, dass die GesmbH noch keinen Unternehmer schafft, sondern das ist das Unternehmertum. Und wenn wir von einem Gründerboom reden und davon, dass wir mehr unternehmerisch denkende Menschen brauchen, die Unternehmen in unserem Land gründen, dann ist die Schaffung einer geeigneten Gesellschaftsform sicher eine Möglichkeit, diese zu unterstützen.

Der Gründungsprozess, die Idee und die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen stehen ihnen noch bevor. Und deswegen geht es eigentlich darum, dass wir hier zu Recht eine Reform durchführen, die man durchwegs auch kritisch begutachten kann und die wir uns sicher noch genauer anschauen müssen.

Ganz klar muss festgehalten werden – die Frau Ministerin hat das auch gemacht, und Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat es auch erwähnt –, dass das Stammkapital im Endeffekt nichts damit zu tun hat, wie viel Kapital ein Unternehmer braucht, und schon gar nichts mit dem Gläubigerschutz.

Es gibt auch immer noch die Verantwortlichkeit einer Geschäftsführung, dement­sprechend nach gewissen Sorgfaltskriterien zu arbeiten, wo es dann wieder sozusagen unbeschränkte Haftungen gibt. Das heißt, hier haben sowohl die Finanz als auch der Konsument als auch der Lieferant durchwegs gewisse Sicherheiten, vor allem vor dem Hintergrund, dass es ja sehr viele GesmbHs gibt, die im Endeffekt nichts anderes sind als Ein-Personen-Gesellschaften, wo man sich, mein Vorredner hat es zu Recht gesagt, manchmal fragen muss, wieso sie die Form einer GesmbH wählen.

Aber wenn es um das Unternehmertum geht, meine geschätzten Damen und Herren, und die wirtschaftlichen Zeiten es erfordern, dann muss man alle Schritte setzen. Ein wesentlicher Schritt in dem Bereich, neben diesen Maßnahmen, die wir heute treffen, wäre aber auch, dass wir uns gerade um den kleineren Bereich, zum Beispiel wenn es um die Wertschätzung der Unternehmerinnen und der Unternehmer geht, kümmern, dass wir auch schauen, wie denn die Verfahren vor Ort abgewickelt werden, wie man Unternehmen im ländlichen Raum helfen kann, denn Arbeitsplätze vor Ort, vor allem wenn es um den ländlichen Raum geht, schaffen Unternehmerinnen und Unternehmer, die dort zu Hause sind, die dort ihr Unternehmen gründen. Aus dem Grund müssen wir uns über diese Themenbereiche in Zukunft noch mehr Gedanken machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.41

17.41.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir stimmen über jeden Ausschussantrag getrennt ab.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend Gesellschafts­rechts-Änderungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2356 der Beilagen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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