Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 197

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der erste Punkt ist, dass die Patentanwälte von der Vertretungsbefugnis vor dem OGH, also vor der letzten Instanz, ausgeschlossen sind. Das heißt, wir haben damit beim Patentrecht, das ja eine hochkomplexe, schwierige Materie ist, die Situation, dass diejenigen, die die Experten sind, hier nicht mehr das Vertretungsrecht haben. Das ist etwas, was wir sehr skeptisch sehen. Und wie Sie wissen, Frau Ministerin, gibt es auch entsprechende Gutachten, die diese Vorgangsweise für verfassungswidrig halten, nämlich in Bezug auf das Recht auf Erwerbsfreiheit und in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz. – Das ist der erste Bereich.

Das Zweite ist, dass Patentamtsbedienstete als Laienrichter tätig werden sollen. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie weit diese tatsächlich unabhängig und weisungsfrei arbeiten können. Das ist eine Frage, Frau Ministerin, die durchaus auch als ein sehr gewichtiger Teil für den Erfolg dieser Gesetzesmaterie steht, und insofern glaube ich, dass man der Sache damit nicht wirklich Gutes tut.

Frau Ministerin, generell zum Thema Patentamt und Bezug nehmend auf den Bericht des Rechnungshofs, der 2012 sehr kritisch Stellung genommen hat, sehen wir nicht wirklich Fortschritte, dass die aufgeworfenen Punkte tatsächlich konsequent ange­gangen worden sind und die entsprechenden Verbesserungen eingeleitet wurden.

Frau Ministerin, Sie haben 2012 auch eine große Verwaltungsreform in diesem Bereich angekündigt. Auf diese warten wir noch immer.

Das sind die verschiedenen Punkte, die wir in dieser Materie sehr kritisch sehen, und aus diesem Grund werden wir diese Gesetzesvorlage auch nicht unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.25.17

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Im Jahr 2012 haben wir in diesem Haus beschlossen, dass wir ganz generell einen zweistufigen Instanzenzug an die Gerichte, die Verwaltungs- und die ordent­lichen Gerichte, für sämtliche Verfahren in diesem Land vorsehen wollen und vorsehen werden. Und es ist richtig, dass aus diesem Grund der Oberste Patent- und Marken-senat abzuschaffen war.

Ich sage jetzt einmal, es sind Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, die hervorragend und kostengünstig gearbeitet haben, aufgelassen worden. Es ist eine Grundsatzentscheidung. Es macht nicht alles billiger, es macht nicht alles schneller, aber grundsätzlich ist die Möglichkeit, in jedem Fall vor ein ordentliches Gericht gehen zu können, ein zusätzlicher Rechtsschutz für die jeweils Betroffenen.

Dadurch, dass es den Obersten Patent- und Markensenat nicht mehr gibt, stellte sich die Frage, wie man denn jetzt den Instanzenzug gestaltet, und ich glaube, dass der gewählte Weg, nämlich als Berufungsinstanz für das Patentamt zunächst das Oberlandesgericht und dann den OGH vorzusehen, richtig ist, und das wurde auch von den Patentanwälten so begrüßt.

Gleichzeitig – ich habe mich nicht darüber gefreut, das gebe ich zu – fällt in der obersten Instanz, beim OGH, die Vertretungsbefugnis für die Patentanwälte weg. Und weil sie in der obersten Instanz nicht vertreten dürfen, dürfen sie in Zukunft auch vor dem EuGH nicht mehr vertreten. Dort darf man nur vertreten, wenn man in der letzten nationalen Instanz vertretungsbefugt war.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite