Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 198

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Die Frage, die sich also stellte, ist: Werfen wir sämtliche Grundsätze, die wir bei unserem Obersten Gerichtshof aus gutem Grund schon immer hatten und die wir haben, über den Haufen? Denn, Frau Kollegin, das, was Sie in Ihrer Argumentation, die sehr emotional war, durchaus nicht bedacht haben, ist, dass beim OLG durchaus noch Sachfragen zu klären sind, die selbstverständlich von den Patentanwälten beant­wortet werden müssen, während es beim OGH nur mehr um Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung gehen kann. Und dass dort als eine Ausnahme nicht mehr nur noch Rechtsanwälte vertreten dürfen sollen, so wie bisher, erscheint schwierig. In Deutschland dürfen vor dem Obersten Bundesgericht überhaupt nur einige der An­wälte, gar nicht alle Anwälte, vertreten. – Ich glaube, dass wir dafür eine vernünftige Ersatzlösung gefunden haben, mit der die Patentanwälte unter Schmerzen, aber doch leben können. – Danke. (Beifall der Abg. Marek.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.28.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Dieser Novelle können wir sicher nicht zustimmen. Darin geht es haupt­sächlich um verfahrensrechtliche Änderungen, aber eines muss schon klar sein, Frau Kollegin Hakl: Wenn ich in Österreich in der zweiten Instanz, im OLG, den Patent­anwalt habe und dieser mich dort vertreten kann, dann sehe ich, wenn ich über den österreichischen Tellerrand ein bisschen hinausschaue, dass in Luxemburg sehr wohl der Patentanwalt in der sogenannten vierten Instanz wieder zulässig ist. Da frage ich mich schon, Frau Kollegin Hakl: Soll da eine geschützte Werkstätte für österreichische Rechtsanwälte geschaffen werden? – Da werden wir sicher nicht zustimmen.

Aber im Zusammenhang mit diesen ganzen Verfahren, Frau Bundesminister, sollten wir, glaube ich, ganz andere Themen diskutieren, denn wenn ich mir heute vor Augen führe, welche Regulierungen und teilweise welche Entmündigung unsere Bürger erfahren müssen, dann stimmt mich das besorgt.

Wenn ich mir heute die ganze Debatte um das Saatgut anschaue, Frau Bundes­minister, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, ich sehe da das Recht auf Selbstbe­stimmung wirklich in Gefahr. Die persönliche Wahlfreiheit, die der Bauer haben soll und haben muss – was ich anbaue, ob ich das Saatgut tausche oder ob ich es selbst nachzüchte –, wird mit solchen Regulierungen massiv gefährdet.

Ich glaube, Frau Bundesminister, dass die EU-Kommission jetzt zwar ein bisschen zurückgerudert hat – man hat auch von Herrn Minister Berlakovich so etwas gehört –, aber wir müssen da schon unsere Konsumenten und vor allem unsere Bauern vor den Agrarkonzernen schützen. Wenn wir wissen, dass die Raiffeisen-nahen Agrarzeit­schriften heute schon massiv für diese EU-Saatgutverordnung Werbung machen, dann müssen bei uns die Alarmglocken läuten, und das wird der Bürger nie quittieren.

Wenn wir heute den Verlust von Jahrtausende altem Wissen unserer Bauern riskieren und uns von Agrarkonzernen einkaufen lassen, wenn das so kommt, wie das heute vorgesehen ist, was passiert dann? – All die Gärtnereien und die vielen Organisationen, die sich für den Schutz alten Saatgutes einsetzen, die werden plötzlich kriminell, die werden in die Illegalität getrieben. Und ich glaube, da können wir nicht zustimmen, und da ist es wirklich höchste Eisenbahn, dass wir alle zusammen handeln.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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