Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 19

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir in den letzten Fragestunden massive Zeitprobleme hatten, was wir bereits in der Präsidiale diskutiert haben. Ich weise daher an dieser Stelle zu Beginn der Fragestunde ein weiteres Mal darauf hin, dass ich sehr strikt auf die Zeiteinhaltung achten werde.

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Wurm an die Frau Bundesministerin. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Österreich ist und war immer Vorbild bei der Gewaltschutzgesetzgebung. Wir schützen Frauen und Kinder vor Gewalt, und zwar an dem Ort, an dem man sich am sichersten fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden.

Nach dem ersten Gewaltschutzgesetz 1997, dessen Novellierung 2005, im Zuge derer wir auch den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung in das Gesetz implementiert ha­ben, und dem zweiten Gewaltschutzgesetz haben wir jetzt hier im Parlament die Kon­vention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren.

Meine Frage an Sie, Frau Ministerin:

213/M

„Welchen Handlungsbedarf sehen Sie in Österreich aufgrund der Ratifizierung der Eu­roparatskonvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wurm, die Ratifizierung kann zeit­gerecht erfolgen, weil wir letzten Dienstag im Ministerrat einen entsprechenden Minis­terratsbeschluss gefasst haben. Österreich ist, wie schon erwähnt wurde, sehr gut auf­gestellt, was die Gewaltschutzgesetzgebung betrifft.

Wir haben wenn überhaupt Handlungsbedarf im Zusammenfassen von Daten, im Zu­sammenführen von Strategien. Dazu habe ich in einer schnellen Reaktion eine Koordi­nierungsstelle in meinem Ressort eingerichtet, die demnächst zu einer interministe­riellen Arbeitsgruppe der betroffenen Ressorts einladen wird, in denen das Thema Ge­walt gegen Frauen auch inhaltlich angesiedelt ist, weil wir für die nächste Legislatur­periode gerne einen nationalen Aktionsplan „Gewalt gegen Frauen“ vorbereiten wollen. Die erste Sitzung dazu wird demnächst, also noch vor dem Sommer, stattfinden.

So sind wir, wie ich meine, gut darauf vorbereitet, wirklich alles zu erfüllen, was im Rahmen dieser Ratifizierung von uns verlangt wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Bundesministerin, ein weiteres wichti­ges Vorhaben im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt gegen Frauen ist es, jenen Frauen zu helfen, die gegen ihren Willen verheiratet wurden. Wir haben eine entspre­chende Notwohnung eingerichtet. Das ist auch im Koalitionsübereinkommen verankert.

Meine Frage: Wie weit sind die diesbezüglichen Arbeiten gediehen, damit wir diesen armen zwangsverheirateten Frauen, von denen viele durch Schlepper nach Österreich gekommen sind, helfen können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite