Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr froh darüber, sagen zu können, dass wir nicht nur im Strafrecht verankert haben, dass Zwangsverheiratung ein Delikt der Nötigung darstellt, sondern dass wir in Österreich auch dem Handlungsbedarf entsprochen haben, den wir hatten, weil jedes Jahr doch etliche Fälle von zwangsverheirateten jungen Frauen in den diversen Einrichtungen zutage getreten sind. – In diesem Zusammenhang herzlichen Dank an alle Beratungseinrichtungen, die genau zu diesem Thema Mädchen und junge Frauen beraten, Präventionsarbeit leisten und das eine oder andere Mal auch Schlimmeres verhindern.
Es war jedoch notwendig, eine zentrale Anlaufstelle und eine Notwohnung für von Zwangsheirat betroffene junge Frauen einzurichten. Es sind jeweils 140 000 € vom Innenministerium und von meinem Ressort zur Verfügung gestellt worden, und bis Ende Juli 2013, also zirka in einem Monat, wird diese Wohnung bezugsfertig sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schittenhelm.
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Europaratskonvention, welche am 11. Mai 2011 auch von Österreich unterzeichnet wurde, gibt es ja erstmals in Europa verbindliche Rechtsnormen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Die Mitgliedstaaten haben sich damals auch entschlossen, eine Expertinnen-/Expertenkontrollgruppe einzusetzen – die sogenannte GREVIO –, damit die Konvention auch entsprechend umgesetzt wird.
Meine konkrete Frage: Arbeitet diese Gruppe schon in Österreich und gibt es hier schon erste Erfahrungswerte aufgrund der Kontrollen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wie ich vorher schon erwähnt habe, ist die Koordinierungsstelle bereits eingerichtet, und wir werden bald zu einer interministeriellen Sitzung einladen. Wir haben aber zusätzlich einen österreichischen Experten und eine österreichische Expertin zur Verfügung gestellt, sodass auf europäischer Ebene eine Arbeitsgruppe tagen kann, damit diese Europaratskonvention auch gut umgesetzt werden kann.
Das heißt, alle Vorbereitungen sind getroffen und auch Personen sind genannt, die sowohl auf Europaebene als auch – die Briefe sind draußen – auf österreichischer Ebene aus den einzelnen Ressorts zusammenkommen können. Ich habe auch vor, nicht nur aus den Ressorts Kolleginnen und Kollegen einzuladen, sondern selbstverständlich auch Expertinnen und Experten, die seit Jahren mit Frauen arbeiten, also auch die NGO-Szene miteinzubeziehen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich darf gleich an dieses Thema anschließen. Frau Kollegin Schittenhelm hat gesagt, wir haben dieses Übereinkommen im Mai 2011 unterzeichnet. Jetzt haben wir Juni 2013.
Meine Frage: Warum beginnen Sie erst jetzt mit der Einrichtung der Arbeitsgruppen und haben zwei Jahre vergehen lassen, die notwendig gewesen wären, um rechtzeitig oder früher zu ratifizieren?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Kollegin Haubner, wir haben sehr oft in den einzelnen Ressorts nachgefragt. Es
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