Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 21

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war zum Teil nicht unkompliziert, die Inhalte zusammenzuführen, und letzten Dienstag war schließlich die Zeit reif, diesen Ministerratsbeschluss zu fassen.

Ich weiß über die Ungeduld Bescheid, die nicht nur im Nationalrat, sondern auch in der NGO-Szene schon geherrscht hat. Es war aber technisch früher nicht möglich. Die Zeit ist in den letzten beiden Jahren jedoch nicht unnütz verstrichen, sondern wir wollten diese Ratifizierung ganz einfach so für das österreichische Parlament vorbereiten, dass sie auch niet- und nagelfest, hieb- und stichfest ist, wenn ich das so sagen darf. So weit sind wir jetzt. Da sind sehr viele technische Anpassungen notwendig gewesen, und jetzt ist es so weit, jetzt können wir ratifizieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Guten Morgen! Frau Ministerin, Prä­vention ist der wichtigste Schlüssel zur Verhinderung von Gewalt. Jene Institutionen und Einrichtungen, die Anti-Gewalt-Trainings anbieten, klagen immer über Ressour­cen- und Geldmangel. Die Grünen sind natürlich immer dafür eingetreten, da genug Geld zu investieren. Ich nehme an, Sie teilen dieses Anliegen.

Daher meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention, insbe­sondere der Anti-Gewalt-Trainings, sind künftig aufgrund dieser Europaratskonvention zu erwarten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben darüber verhandelt, wie wir im Zuge der Ausweitung des Betretungsver­botes auf Kindergärten, Schulen und Horte ein zusätzliches Anti-Gewalt-Instrument einziehen können, nämlich dass die Polizei ermächtigt wird, bei Gewalttätern die Be­reiche, wo Kinder betroffen sein könnten, mit zu beobachten, und ich darf sehr erfreut berichten, dass es im Zuge dessen gemeinsam mit der Frau Innenministerin gelungen ist, die Mittel für Anti-Gewalt-Trainings, die leider von 20 000 € auf 10 000 € zurückge­schraubt wurden, wieder auf 30 000 € zu erhöhen.

Ich meine, das passt ganz gut in das Gesamtkonzept, dass wir eine Ratifizierung nicht nur beschließen, sondern auch wirklich ernsthaft genug Geld zur Verfügung stellen, dass Täterarbeit und Anti-Gewalt-Trainings auch gut erfolgen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Winter.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Ich habe für diese Konvention eine recht gute Definition gefunden, die aussagt, dass diese Kon­vention auf dem Verständnis der geschlechterspezifischen Gewalt als einen struktu­rellen Mechanismus fußt, der verwendet wird, um die männliche Dominanz zu be­wahren.

Sie wissen, dass wir von der FPÖ Zwangsverschleierung, Totalverschleierung, Zwangs­beschneidung und Zwangsverheiratung als strafrechtliche Tatbestände sehen. Ich ken­ne Ihre Meinung dazu nicht ganz.

Darf ich Sie fragen: Werden Sie sich da an dem strafgesetzlichen Tatbestand, den es ja bereits in Deutschland gibt, orientieren? Oder werden Sie weiter eher nach dem Laissez-faire-Prinzip handeln und sehen das als Folklore?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Abgeordnete, im österreichischen Strafrecht ist eindeutig festgelegt, dass Nöti-


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