Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 22

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gung und schwere Nötigung auch die Zwangsverheiratung umfassen. Daher sehe ich diesen Straftatbestand als ausreichend beschrieben. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mar­kowitz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Ministerin! Gewalt an Frauen gilt es unter allen Umständen zu verhindern, das ist keine Frage. Jedoch nimmt leider auch die Gewalt an Kindern stetig zu. Allein im Jahr 2012 wurden 348 Fälle von se­xuellem Missbrauch an unter Vierzehnjährigen angezeigt. Die Dunkelziffer ist, wie Sie wissen, noch viel höher. Die Gewalttäter finden sich auch in der eigenen Familie und auch unter den Erziehungsbeauftragten.

Was werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit tun, damit diese Gewaltspirale endlich aufhört?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In meinem Zuständigkeitsbereich kann ich – und das tue ich auch seit fünf Jahren, also seit ich Ministerin bin – selbstverständlich jeden Kontakt zur Jugendwohlfahrt intensi­vieren. Es ist natürlich hauptsächlich Angelegenheit des Herrn Familienministers, der sich ebenfalls sehr bemüht. Es geht darum, jene Einrichtungen zu stärken und zu för­dern, die nicht nur Frauen beraten und betreuen, sondern auch Kinder mitbetreuen.

Die Kinderschutzzentren in Österreich leisten hervorragende Arbeit. Auch Frauenein­richtungen betreuen immer wieder Kinder mit, die von Gewalt betroffen sind. Einrich­tungen wie „die möwe“ kümmern sich speziell um sexuell ausgebeutete Kinder.

Das heißt, ich kann im Rahmen meiner Möglichkeiten kleine Förderungen für Projekte zur Verfügung stellen, was ich aber vor allem tun kann, ist, immer mit der Jugendwohl­fahrt auf der einen Seite und mit allen entsprechenden Einrichtungen auf der anderen Seite in Kontakt zu sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Bitte.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Wir alle sind uns ja darin einig, und das wurde auch oft in Aus­schüssen und auch in internen Gesprächen diskutiert, dass es eine mehr als verant­wortungsvolle Aufgabe für Mütter und Väter ist, Kinder zu haben und sie auf ihrem Le­bensweg zu begleiten.

Klar ist aber auch, dass Frauen durch diese Kindererziehungszeiten nicht nur im Er­werbsleben Nachteile haben, sondern in der Folge dann auch im Alter, weil die Si­cherung der Altersvorsorge nicht mehr gegeben ist.

Meine konkrete Frage:

210/M

„Werden Sie – angesichts der oft geringen Frauenpensionen – den Vorschlag der ÖVP aufgreifen und den Frauen für jedes Kind und unabhängig vom Geburtsjahr der Mutter 4 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als pensionsbegründend anrechnen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin wirklich froh, sagen zu können, dass vier Jahre Kindererziehungszeiten als pen­sionsbegründend angerechnet werden. (Abg. Schittenhelm: Beim ersten Kind!) –


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