Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 24

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net werden, weil sie mit zwei Kindern wesentlich mehr Aufwand hat als sonst mit einem Kind. Was sagen Sie dieser Mutter?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Also Ihnen sage ich jetzt, Herr Kollege, dass Drillinge gleichzeitig älter werden (Heiter­keit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ Zwischenruf des Abg. Riepl), und dass es daher mit den 60 Monaten das Auslangen findet, also dass eine Mutter diese 60 Mo­nate – und ich finde gut, dass es 60 Monate sind – angerechnet bekommt. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öl­linger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Grünen haben das Konzept eines Zwei-Säulen-Pensionsmodells entwickelt, wobei die erste Säule eine Grundpension ist, die aus den Steuermitteln finanziert wird, die bisher in alle Pensions­systeme einfließen. Und die zweite Säule wäre, wie bisher, eine Sozialversicherungs­pension. Eine Grundpension würde natürlich für schwierige, unterbrochene Erwerbs­verläufe, wie es gerade bei Frauen sehr häufig der Fall ist, eine deutliche Verbesse­rung bringen. Was halten Sie von diesem Konzept?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Grundsätzlich muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege, dass ich will, dass selbstverständ­lich alle Frauen – die ja betreffend ihre Pensionshöhe im Durchschnitt bis zu 36 Pro­zent weniger erhalten als Männer – möglichst wenige Erwerbsunterbrechungen haben. Ich möchte daher meine ganze Kraft dazu verwenden, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert wird, dass die Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmern einfach auch so lange aufrecht bleibt, dass das faktische Pensionsantrittsalter erreicht werden kann und dass nicht ältere ArbeitnehmerInnen – da möchte ich die Wirtschaft schon auch in die Pflicht nehmen – aus dem Arbeitsprozess herauskommen.

Und dann könnten wir von Pensionshöhen reden, wir reden ja immer von Gleich­stellung, die nicht 36 Prozent Unterschied haben. Das heißt, so wie das System jetzt ist, ist es in Ordnung, aber für Frauen gehört hier noch einiges getan, und da bemühe ich mich sehr.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mühl­berghuber.

 


Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Den Vorschlag von der ÖVP, vier Jahre Kindererziehungszeiten pro Kind unabhängig vom Geburtsjahr als pensionsbegründend anzurechnen, sehen wir sehr positiv, aber er geht uns noch zu wenig weit. Wir würden eine Anrechnung bis zum Schuleintritt begrüßen.

2006 unter der Schwarz-Blauen-Regierung waren Sie Abgeordnete in der Opposition, da war Ihnen eine Verdoppelung von zwei auf vier Jahre zu wenig. Und auch in einer Presseaussendung von 2006 kritisierten Sie, dass die Kindererziehungszeiten nicht aufgewertet werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich zitiere: „Für Frauen heißt es bei dieser Regierung eben: Bitte warten!“

Seit 2008 sind Sie Frauenministerin, daher meine Frage an Sie:

Welche konkreten Maßnahmen haben Sie als Frauenministerin in den letzten vier Jah­ren ergriffen, um Ihre damaligen Forderungen nach Verbesserungen der Kindererzie­hungszeiten in der Pension endlich zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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