Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 25

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Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich halte das System, so wie es jetzt gehandhabt wird, vier Jahre pensionsbegründend Kindererziehungsersatzzeiten zu gewähren, für ausreichend. Ich glaube, dass genau das das ist, was ich vorher auch gesagt habe. Ich möchte nicht, dass Frauen sechs, acht oder zwölf Jahre aus dem Erwerbsleben draußen bleiben müssen, sondern auch wieder ins Erwerbsleben einsteigen können. Dafür setze ich mich ein; und die vier Jahre sind meiner Ansicht nach ausreichend.

Wie vorher bei einem Zwischenruf schon gesagt wurde: In Zeiten vor 2008 wurde ja sehr vieles zurückgenommen und gekürzt, und daher ist es jetzt gut, dass vier Jahre Kinderersatzzeiten auch wieder gewährt werden können. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Ursula Haubner: Na, na, na! Das ist nicht wahr! Zwischenruf des Abg. Hornek.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Ab­linger.

 


Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Immer wieder wird ja im Zusammenhang mit der Frauenpension die vorzeitige Angleichung des Frau­enpensionsalters an jenes der Männer diskutiert. Außer Acht gelassen wird aber dabei, dass es dazu im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungspaket 92 einen klaren Beschluss gibt, und zwar als Paket, das die Schlechterstellung der Frauen in Bezug auf Einkommen, unbezahlte Arbeit und Doppelbelastung abbauen soll. Damals beim Beschluss wurde klar gesagt, das sind die Mindestvoraussetzungen, die erfüllt oder eingeleitet werden müssen, bevor die Angleichung geschehen kann.

Insofern meine Frage: Wie ist Ihre Position zu dieser Diskussion einer vorzeitigen An­hebung des Frauenpensionsalters?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich darf bemerken, Frau Kollegin, die Angleichung ist ja längst beschlossen. In 20 Jah­ren wird das Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer gleich sein, 2033. Wir be­ginnen 2024 damit, dazu stehe ich auch. Ich halte nichts davon, früher zu beginnen, wenn wir uns vor Augen führen müssen, dass ein Drittel aller Frauen aus der Ar­beitslosigkeit heraus quasi in keine Pensionsvariante kommen kann und dass viele Frauen aus Krankheit heraus eine Invaliditätspension in Anspruch nehmen müssen.

Das heißt, wir müssen danach trachten, dass alle gleichbehandlungstechnischen Vo­raussetzungen, wie Sie gesagt haben, jetzt erfüllt werden, wie Kinderbetreuungsein­richtungen, also alle Vereinbarkeitsfragen gelöst sind, dass Frauen länger im Arbeits­prozess bleiben können, dass das faktische Antrittsalter erreicht werden kann. An dem arbeiten wir, und das ist auch mein Ziel. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Gartelgruber. – Bitte.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister, guten Morgen! Die Unterschiede zwischen den Männer- und Frauengehältern basieren ja meistens auf den Unterbrechungszeiten, die Frauen wegen Kinderbetreuung und Pfle­ge haben.

Jetzt haben Sie im letzten Gleichbehandlungsausschuss angekündigt, dass Sie einen Sozialpartnergipfel abhalten werden. Wir wissen ja, gerade mit den Sozialpartnern könnte man das eine oder andere ausverhandeln.

Meine konkrete Frage dazu:

 


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