Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 40

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Es geht aber auch um Bereiche, wo die Frage der Vereinbarkeit noch nicht gelöst ist. Sie als Familiensprecherin wissen, dass wir Maßnahmen, die in Richtung Vereinbarkeit gehen, noch dringend brauchen, damit Frauen einfach ihren Weg gehen können, und dann wird sich diese Lohnschere schön langsam auch zusammenschieben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Binder-Maier.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Bundesminister! Teilzeitarbeit hat ja oft ihre Berechtigung für einen bestimmten Zeitraum. Teilzeitarbeit ist allerdings weib­lich und hat einen Einfluss auf die Höhe der Pensionen im Alter.

Welche Maßnahmen könnten wir, außer ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, setzen, gemeinsam setzen, um diesem Trend entgegenzuwirken, dass ein Leben lang Teilzeit gearbeitet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat arbeitet in Österreich fast jede zweite Frau, die beschäftigt ist, bereits Teilzeit, und das ist eine Zahl, die sehr hoch ist. Ich weiß, dass einige Frauen das durchaus freiwillig tun. Man muss sich das leisten können, wie ich meine, wenn man das freiwillig macht und auch wünscht.

Zum anderen gibt es sehr viele Frauen, die es unfreiwillig machen, weil es eben nicht anders geht, weil der Kindergartenplatz nicht vorhanden ist oder weil der Arbeitsplatz nur in Teilzeit angeboten wird. Da appelliere ich auch an Unternehmen, dass sie die Möglichkeit bieten, dass Vollzeit gearbeitet wird. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) – Das habe ich schon erwähnt, dass das viele Frauen wollen. Ich habe es gerade gesagt. Vielleicht haben Sie nicht zugehört, Frau Kollegin.

Um jene, die dies nicht wollen, die das unfreiwillig tun, sollten wir uns alle miteinander, wie ich meine, kümmern. Zum Beispiel sollten Betriebe die Pflicht haben, zu informie­ren, dass ein Vollzeitjob vakant wird, bevor er ausgeschrieben wird, damit die Teilzeit­beschäftigte das auch weiß. Oder der Betrieb sollte, wenn jemand über einen gewissen Zeitraum, etwa ein Vierteljahr, nur Teilzeit gearbeitet hat, eine Aufstockung ermögli­chen müssen. Es sollte auch da eine Informationspflicht bestehen. Das wären zwei Möglichkeiten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durch­schlag.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Das The­ma Gehaltsschere ist ja ein Thema, das uns wahrscheinlich schon hundert Jahre be­gleitet, und ganz zufriedenstellend ist es ja noch nicht gelöst. Es gibt sehr viele Ur­sachen, die zum Teil sehr unterschiedlich bewertet werden, Sie haben ja einige davon schon gebracht. Eine der Ursachen ist sicher auch, dass die Bewertung der Berufe sehr unterschiedlich und, ich würde aus meiner Sicht sagen, manchmal auch sehr un­gerecht ist.

Typische Frauenberufe – und dazu gehört alles, was mit Care, also mit Pflege, mit dem sich dem Nächsten Zuwenden zu tun hat – sind in der Regel eher ziemlich schlechter bewertet.

Meine Frage an Sie: Haben Sie vor, quasi Akzente in Richtung einer Neubewertung der Berufe zu setzen? Haben Sie vielleicht auch mit dem Herrn Sozialminister schon Gespräche aufgenommen? Und wenn ja, gibt es Ergebnisse, von denen Sie uns be­richten können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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