Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 91

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Noch vor der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates am 10. Juni 2013 hat sich das BZÖ für ein Überdenken des beschlossenen Golan-Abzugs ausgesprochen: Wenn das Gefährdungspotenzial für österreichische Soldaten so groß ist, dann hätte man sofort abziehen müssen; dass sich Österreich für den Abzug von den Golan-Höhen aber sechs Wochen, vielleicht auch länger Zeit lasse, lässt den Verdacht zu, dass man die­sen Rückzug aus politischen Gründen angeordnet hat.

Natürlich hat die Sicherheit unserer Soldaten absoluten Vorrang, aber anscheinend ist die Gefährdung doch nicht so groß. Der Einsatz des österreichischen Kontingentes am Golan ist aber zu bedeutend, weshalb eine Abzugsentscheidung nicht leichtfertig und aus parteipolitischen Gründen getroffen werden darf. Zudem kann ein Abbruch dieser Mission einen Flächenbrand im Nahen Osten auslösen! Im Vergleich der Situation mit dem Kosovo-Krieg, in welchem unsere Soldaten sogar in direkte Feuergefechte ver­wickelt waren, wäre keinem Menschen eingefallen, dass man diese zurückziehen soll.

Nach Ansicht des BZÖ muss Österreich mit der UNO in der Verhandlung treten, damit das Mandat der Mission geändert wird und die Truppen geschützt sind. Das Problem ist, dass unsere Soldaten nur über leichte Waffen verfügen und sich nur, wenn sie di­rekt angegriffen werden, verteidigen dürfen. Aus Sicht des BZÖ sollte daher die Ent­scheidung über einen Abzug oder Verbleib des österreichischen Kontingentes daran geknüpft werden, ob die UNO ein robustes Mandat erteile. Nur wenn diese Maßnahme verweigert wird, müsste man allenfalls die Entscheidung treffen, die Truppen zurück­zuziehen.

Im Lichte dieser Überlegungen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher fol­genden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die österreichischen Truppen aus dem Golan nicht überstürzt und aus innenpolitischen Motiven abzuziehen, sondern zuerst die Lage nochmals zu prüfen und auf die UN-Institutionen und insbesondere auf die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates einzuwirken, damit diese eine Ver­besserung des Mandates – auch im Sinne der von Österreich im UN-Sicherheitsrat eingebrachten Resolution 1894 (Protection of Civilians) – und damit der Wirkungsmög­lichkeiten der Truppe vor Ort herbeiführen.

Sollte dies nicht binnen der nächsten drei Monate möglich sein oder ein direkter mili­tärischer Angriff eine tatsächliche Gefährdung der Truppe bedeuten, die diese nicht mehr beherrschen kann, wäre ein Abzug neuerlich im Nationalen Sicherheitsrat zu be­raten und dann die Entscheidung zu treffen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Weninger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.06.24

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verteidi­gungsminister! Herr Staatssekretär Lopatka! Eigentlich ist diese Debatte ein Zeichen dafür, dass bei der Mehrheit im Hohen Haus große Geschlossenheit in wesentlichen außenpolitischen Fragen herrscht, mit Ausnahme des BZÖ, das krampfhaft versucht, den innenpolitischen Vorwahlkampf mit dem Truppenabzug aus dem Golan und der tragischen Situation im Bürgerkriegsland Syrien zu verknüpfen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

 


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