Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 129

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Gott sei Dank gibt es ja im Verfassungsausschuss einige andere Dinge, wo das ähnlich läuft. – Nicht überall, sondern: Manchmal hat man das Gefühl, die Regierung geht ei­nen einfacheren Weg und verhandelt dann nur die, von denen sie glaubt, dafür ist am einfachsten die Zweidrittelmehrheit zu schaffen. Aber hier hat man – auch Anerken­nung an den Ausschussvorsitzenden und an den Staatssekretär – wirklich bis zum Schluss versucht, alle ins Boot zu bringen. – Und Sie sehen: Es ist gelungen!

Natürlich ist auch eine Voraussetzung, dass diese Regierung hier über keine Zweidrit­telmehrheit verfügt – ich glaube, das ist demokratiepolitisch sehr wichtig –, also gibt es bei Verfassungsgesetzen die Notwendigkeit von ordentlichen Verhandlungen, und sie­he da, es gibt auch gute Ergebnisse. Jetzt wäre es einmal spannend, zu sehen, was passiert, wenn wir eine Regierung haben, die das auch bei einfachen Gesetzen benö­tigt, nämlich ordentliche Verhandlungen, eine Expertise zu machen, um dann möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. – Wir werden sehen, was der Wahltag in die-
se Richtung bringt. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Dr. Wittmann.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


15.09.49

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Scheibner hat vorhin etwas angesprochen, was ich vielleicht noch ein bisschen erläutern muss.

Kollege Scheibner hat angesprochen, dass den vorigen Antrag des BZÖ nur vier Par­teien unterstützt haben – oder habe ich das jetzt falsch gehört? (Abg. Scheibner: BZÖ? – Ruf bei der SPÖ: Im Ausschuss!) – Im Ausschuss. Entschuldigung, dann habe ich jetzt repliziert betreffend einen Antrag vorhin, der nur von vier Parteien gestellt wor­den ist.

Wir haben ja mitgestimmt betreffend Beneš-Dekrete. Wir wären auch dort dafür gewe­sen, wenn ihr uns dazu eingeladen hättet. Es wäre also vielleicht nicht ganz schlecht, nicht nur bei den anderen das zu fordern, sondern auch selbst das Ganze so zu ma­chen. (Beifall der Abg. Schenk. – Abg. Scheibner – eine Tagesordnung in die Höhe haltend –: Sie wissen aber, zu welchem Tagesordnungspunkt Sie sprechen!?)

Aber positiv ist zu erwähnen, dass dieser Antrag von allen Parteien unterstützt worden ist. Diese Gesetzesbeschwerde ist, wie das der Kollege Wittmann schon angesprochen hat, eine Gesetzesänderung anlässlich der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012, die dann eben hiermit abgeschlossen ist.

Positiv hervorzuheben ist die Erhöhung der Rechtssicherheit für den Bürger – das ist ein sehr positiver Aspekt. Vernünftige und notwendige Regelungen für mehr Rechtssi­cherheit sind darin enthalten.

Die Verfahrensverzögerungen wurden hier auch schon angesprochen – ich will eben nicht alles wiederholen. Mit diesem Gesetz sind diese Verfahrensverzögerungen quasi ausgeschlossen.

Weiters wurde angeregt oder hier auch schon angesprochen, dass die Höchstgerichte nun gleichgestellt sind, was natürlich auch ein Vorteil ist.

Es ist also ein gutes Gesetz, deshalb wird es auch einstimmig beschlossen. Meine Da­men und Herren, dies zeigt wieder einmal, dass die Politik in Österreich, wenn sie will, gemeinsam für die Bürger Gutes umsetzen kann – aber sie muss es auch wollen! (Bei­fall beim Team Stronach.)

15.11

 


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