Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 157

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16.31.17

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Es geht um ein Verfassungsgesetz, und ich möchte, bevor ich über die Inhalte rede, über das Zustandekommen dieses Verfassungsgesetzes spre­chen.

Was ist die Verfassung? – Die Verfassung ist, glaube ich, die wichtigste gesetzliche Grundlage in unserer Republik. Da einigen wir uns auf Grundwerte, die uns wichtig sind und die unser gesellschaftliches Zusammenleben dominieren.

Und wie wird hier im Haus mit der Verfassung umgegangen? Wie kommen Gesetze zustande? – Es ist hier um Umweltschutz, Tierschutz und Wasser in der Verfassung gegangen, wozu es zahlreiche Anträge gegeben hat, vor 17 Jahren ein Tierschutz-Volksbegehren, vor neun Jahren einen gemeinsamen Antrag aller hier im Haus vertre­tenen Parteien, eine Bürgerinitiative, mittlerweile zahlreiche Anträge der Opposition, diese wurden immer wieder vertagt.

Vor eineinhalb Jahren wurde ein Unterausschuss eingerichtet, weil vor allem vonseiten der ÖVP immer gekommen ist, man dürfe nicht nur das eine hineingeben, sondern müsse das mit Expertinnen und Experten umfassend diskutieren. In diesem Unteraus­schuss hätten Expertinnen und Experten geladen werden können und sollen, aber dieser Unterausschuss hat einmal getagt zur Konstituierung und dann ein zweites Mal, nachdem es bereits eine Einigung abseits der parlamentarischen Diskussion gegeben hat.

So, finde ich, geht man grundsätzlich mit der Verfassung, mit der österreichischen Bun­desverfassung nicht um! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Doppler.)

Einen Unterausschuss einzurichten und dann über eine APA-Meldung mitgeteilt zu be­kommen, dass es ohnehin schon eine Einigung gibt, ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig und kein Umgang mit der Verfassung, mit der Opposition, auch mit vielen engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern, die seit Jahren für Tierschutz in der Verfassung kämpfen.

Wenn sich Kollege Kopf für das gemeinsame Kämpfen bedankt: Ja, ich finde es gut, wenn wir gemeinsam kämpfen, aber wenn die FPÖ zum Schluss umfällt, leistet sie der Sache leider keinen guten Dienst.

Zu den Inhalten: Umweltschutz, der ist schon angesprochen worden, ist nach wie vor ausschließlich menschenbezogen. Klimaschutz kommt überhaupt nicht vor. Ich denke, da gibt es in Zeiten wie diesen gravierenden Änderungsbedarf, da ist nachzubessern. Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Rechtsgarantie sind dadurch nicht gewährleistet. Deswegen ist diese Formulierung nicht mehr zeitgemäß. Wir hatten gefordert, dass hier umfassendere und klar bestimmte Formulierungen vorkommen.

Kollege Wittmann, Sie haben jetzt hier erklärt, was Staatsziele sind, und damit haben Sie auch genau erklärt, was der Fehler ist, nämlich dass unterschiedliche Staatsziele nebeneinander gestellt werden und der Gesetzgeber, der Verfassungsgesetzgeber in diesem Fall, nicht klar definiert, was ihm wichtig ist und die Abwägung den Gerichten überlässt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann.)

Damit komme ich jetzt zum Tierschutz. Das Ziel, das wir damit, dass wir Tierschutz in die Verfassung geben wollen, erreichen wollen, ist: damit Tierschutz auch durchgesetzt werden kann und klar geregelt ist, dass zum Beispiel, wenn es um Tierversuche geht, wenn es um Massentierhaltung geht, Tierschutz übergeordnet ist. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Dr. Wittmann.)

Das ist mit der vorliegenden Regelung nicht drinnen. Es ist eine inhaltsleere Formulie­rung. Es steht jetzt drinnen: „Die Republik Österreich  bekennt sich zum Tierschutz.“

 


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