Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 159

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Da haben Sie sich immer draufgesetzt – und jetzt haben Sie es hier nicht einmal mit einem Wort erwähnt; wahrscheinlich, weil wir es machen. Jetzt genügt es Ihnen nicht.

Sie haben sie früher gefordert – wir beschließen sie. Das unterscheidet uns von Ihnen: Wir tun es, Sie reden nur darüber, Frau Kollegin Brunner! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben den umfassenden Umweltschutz aufgenommen. – Sie sagen, das genügt Ihnen nicht. Der steht schon seit 1984 in der Verfassung. Damals haben Sie ihn auch gewollt, heute genügt er Ihnen nicht.

Wir haben die Versorgung jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin mit Wasser von guter Qualität in der Verfassung stehen. – Welch größere Ansprüche könnten wir denn an uns stellen, als den Menschen zuzusichern, wir, nämlich der Bund, die Länder, die Gemeinden und alle Körperschaften öffentlichen Rechts, neh­men uns vor und verpflichten uns, jeden einzelnen Bürger mit bestem Wasser zu ver­sorgen?

Das genügt Ihnen nicht. – Ich weiß nicht, was man da noch machen könnte. (Abg. Mag. Steinhauser: Ich erkläre es Ihnen!) Das schreiben wir in den § 4 dieses Bundes­verfassungsgesetzes hinein.

Wir schreiben in den § 5 dieses Bundesverfassungsgesetzes: „Versorgung der Bevöl­kerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion“. – War eine Verkürzung der Transportwege nicht auch ein­mal Ihr Interesse? Eine Verkürzung sozusagen in der Nahrungsmittelversorgung? Wir heben das besonders hervor. Heute genügt Ihnen das nicht!

Wir sichern damit eine Ernährung aus hochqualitativen Produkten aus unserer Land­wirtschaft, und dazu wollen Sie nicht applaudieren? – Ich verstehe nicht, dass es hier jemanden geben kann, der nicht dazu applaudiert, dass wir Fleisch nicht aus Argenti­nien importieren müssen, sondern es in Österreich produzieren können, durch unsere Landwirte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Steinhauser: Das ist doch Unsinn!)

Der beste Punkt ist natürlich – das ist der, der uns sehr stark von Ihnen unterscheidet –, dass wir die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung aufgenommen ha­ben. Hier zeigen sich die Unterschiede.

Sie haben zuvor gesagt, diese Bestimmungen seien Ihnen deswegen nicht so wichtig, weil es den Tierschutz überlagert. – Ich sage Ihnen, sie stehen parallel nebeneinander, weil wir eine Verantwortung gegenüber der gesamten Schöpfung haben, gegenüber allen Lebewesen, gegenüber den Menschen, gegenüber den Pflanzen und gegenüber den Tieren. Und es ist nicht so, dass die Tiere über allem stehen. Das ist nicht unser Selbstverständnis von Verantwortung gegenüber der Schöpfung, Frau Kollegin Brun­ner. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spa­diut. – Bitte.

 


16.40.54

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Gerstl, mit dem, was Sie da produziert haben, kann man in keinster Weise zufrieden sein.

Nur kurz zur Chronologie: Am 18. November 2009 wurde von mir ein Antrag, dass der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen wird, als Staatszielbestimmung Eingang findet, mit dem Wortlaut: „Der Staat schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der Gewissheit der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mit­geschöpf“, eingebracht.

 


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