Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 172

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Ich denke, Kinderbetreuungsgeld und Kinderbetreuungseinrichtungen sind wichtige po­litische Maßnahmen, ebenso wie ein Fördersystem, das gerecht und unkompliziert ist. So gesehen sind wir auf dem richtigen Weg. Und ich denke, wenn in der Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegearbeit auch die Männer noch ihren Anteil leisten, dann kann die Chancengleichheit auch zum Erfolg kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


17.24.36

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Die Reparaturen, die wir mit dieser Novelle durchführen, sind durchaus begrüßenswert. Über eine freue ich mich ganz besonders, weil sie unter anderem auf Anregung von mir erfolgt ist. Ich hatte natürlich diese Idee nicht allein, sondern betroffene Frauen und Eltern haben sich bei uns gemeldet. Ganz konkret ging es darum, dass es früher oder bis heute nicht möglich war, wenn man sich einmal für eine Variante entschieden hatte und sich unter Umständen bei der Beantragung, die ja elektronisch möglich ist, geirrt hatte, das wieder abzuändern. Da haben sich einige Mütter und Väter konkret an uns gewandt.

Das geschieht ja nicht oft – in diesem Fall möchte ich auch wirklich noch einmal Danke sagen dafür –, dass es da auch ein offenes Ohr bei Ihnen, Herr Bundesminister, gab und dass Sie dann auch tatsächlich die entsprechende Novelle auf den Weg geschickt haben. Es gibt damit dann eine Toleranzfrist, und wenn man draufkommt, man hat sich geirrt, dann kann man das noch einmal abändern – denn so wie das auch bei allen an­deren behördlichen Wegen der Fall ist, kann man sich auch hier irren.

Verschweigen möchte ich aber nicht, dass ich es schade finde, dass Sie die Anregun­gen in den Stellungnahmen, vor allem vonseiten der Arbeiterkammer, die hier sozusa­gen für eine längere Frist plädiert haben, nicht aufgegriffen haben. Und verschweigen möchte ich auch nicht, dass man meiner Ansicht nach schon grundsätzlich auch da­rüber diskutieren sollte, wie man denn insgesamt mit der Möglichkeit, die Variante zu ändern, umgehen sollte.

Das ist aber natürlich nur deshalb notwendig, weil es so viele Varianten gibt. Und das ist auch sozusagen ein Punkt, den ich bedaure, nämlich dass wir es hier wieder nicht geschafft haben oder dass hier wieder nicht die Gelegenheit wahrgenommen wurde, eine fundamentale Änderung des Kinderbetreuungsgeldes anzugehen. Ich habe dies­bezüglich gemeinsam mit meiner Kollegin Judith Schwentner schon vor längerer Zeit einen ganz konkreten Vorschlag gemacht.

Im Moment ist es einfach so: Es gibt viele Varianten. Junge Eltern brauchen Steuerbe­rater, Finanzexperten, mehrfach geöffnete Excel-Sheets, um sich ausrechnen zu kön­nen, welche die für sie günstigste Variante ist. Bei geänderten Verhältnissen wäre dann vielleicht eine andere Variante besser. Die ganze Diskussion rund um die Zuver­dienstgrenze kommt dann auch noch dazu.

Unser Vorschlag wäre, eine grundsätzlich einkommensabhängige Variante vorzuse­hen, die auch eine Annäherung der jeweiligen Anzahl der Elternmonate nach sich zieht. Jetzt ist es ja so, dass bei manchen Varianten die Väter nur sehr kurz, die Mütter hingegen sehr lange das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die längste Variante, 30 plus 6, ist ohnedies eine, die mit etwaigem Kündigungsschutz und vielem anderen mehr überhaupt nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Das heißt, der Wiedereinstieg jener – vor allem der Frauen –, die dann so lange das Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, ist nachgewiesenermaßen ein schwerer, und da muss man gegensteuern – und deswegen unser Vorschlag!

 


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