Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 173

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Unser Vorschlag beinhaltet auch Möglichkeiten, für Alleinerziehende, aber nicht nur für Alleinerziehende, sondern auch für Patchwork-Familien die Lebensrealitäten abzubil­den, sprich die Partnermonate bei nicht vorhandenen Partnern auch durch Großeltern oder andere nahestehende Personen ersetzen zu können, um auch da dem Umstand gerecht zu werden, dass es eben in vielfacher Hinsicht Familien gibt, Einelternfamilien, wo es eben keinen Partner gibt, aber wo es möglicherweise neue Partner gibt oder Großeltern oder Geschwister – Geschwister der Eltern, nicht zwingend Geschwister der Kinder –, die sich hier vermehrt einbringen.

Eine Gesamtänderung wurde also jetzt nicht geschafft.

Noch ein Letztes, und zwar zu den Zuverdienstgrenzen. Da schließe ich mich den Vor­rednerinnen an, die hier gesagt haben, der gänzliche Wegfall der Zuverdienstgrenze würde Probleme bringen, nämlich in der Hinsicht, dass dann unter Umständen oder wahrscheinlich Väter in Karenz gehen würden, aber die tatsächliche Betreuungslast erst recht bei der Mutter bliebe. Deswegen sind wir gegen die Abschaffung einer Zu­verdienstgrenze. Was wir aber schon meinen, ist, dass es hier eine Reform bräuchte und dass man vor allem flexibel eine Zuverdienst- und auf der anderen Seite eine Ar­beitszeitobergrenze einführen könnte. Auf diese Weise könnte man auch dieses mög­liche „Väterproblem“ – unter Anführungszeichen – in den Griff bekommen und hätte hier auch mehr Flexibilität.

Mit dieser Vorlage erfolgen also kleine Reparaturen, denen wir uns anschließen kön­nen, aber die Gesamtänderung, die tatsächlich dem Erfordernis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch der Unterstützung der Mütter dahin gehend, wieder in den Job zurückgehen zu können und nicht allzu lange aus ihrem Beruf draußen bleiben zu müssen, gerecht würde, fehlt noch. (Beifall bei den Grünen.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


17.29.36

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Erleichterung und Verbesserung im Fa­milienbereich, auch natürlich das Kinderbetreuungsgeldgesetz betreffend, stimmen wir zu, und wir stimmen auch dieser Regierungsvorlage zu – das möchte ich gleich vor­wegnehmen.

Von Vorrednerinnen wurde schon ausgeführt, es gibt positive Punkte, die erwähnens­wert sind, so etwa Vereinfachungen, was die komplizierte Berechnung der sogenann­ten Rumpfmonate betrifft, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze – wenn auch marginal, von 6 100 auf 6 400 € –, die Verbesserung respektive Vereinfachung bei Streitigkeiten. Die Option, dass man nun 14 Tage Zeit hat, in eine andere der fünf Varianten wech­seln zu können, wenn man eine ausgesucht hat und vielleicht die falsche angekreuzt hat, wenn man nicht schlüssig war oder wenn es zu einem Missverständnis gekommen ist, wurde, wie schon erwähnt, auf Antrag der Grünen mit eingearbeitet und ist auch gut und begrüßenswert.

Es gibt aber nicht nur positive Aspekte, sondern man muss das als Gesamtes sehen, und im Familienbereich gibt es noch sehr viel zu tun. Es haben einige Vorrednerinnen schon die fünf Modelle des Kinderbetreuungsgeldes angesprochen. Da sehen wir auch, dass dies zu Problemen führt, und auch diese Novelle zeigt ja oder ist ein Be­weis dafür, dass es Probleme gibt, weil hier wieder reformiert werden muss. Wir spre­chen uns auch dafür aus, dass diese fünf Modelle evaluiert werden. Sie haben es ja bei einigen Modellen bereits gemacht. Und wir müssen in Zukunft auch darüber spre­chen, ob wir zwei Modelle haben, ob wir drei Modelle haben – ich glaube, das würde ausreichen.

 


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