Weiters muss auch gewährleistet werden, dass den Familien von der Politik die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben werden, dass diese Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Herr Bundesminister hat uns im letzten Ausschuss vor allem auch beim Bericht über die Jugendstrategie mitgeteilt, dass laut Umfragen 80 Prozent der Jugendlichen wünschen, eine Familie zu gründen, dass also dieser Wunsch vorhanden ist. In der Realität schaut das dann aber leider oft anders aus, weil eben die entsprechenden Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind.
Zu diesen Rahmenbedingungen zählen ausreichende Kinderbetreuungsangebote, auch das Kinderbetreuungsgeld, aber in einer vereinfachten Form – sodass sich die Leute auch auskennen und man keinen Steuerberater braucht, um zu entscheiden, welches Modell das richtige ist –, und in weiterer Folge sehen wir auch die Abschaffung der Zuverdienstgrenze als ein Mittel, das mehr Väterbeteiligung bringen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und – als dritten wichtigen Punkt – die Wahlfreiheit erhöhen würde.
Die Zuverdienstgrenze ist ja ein Reizwort, vor allem auch in der ÖVP. Herr Minister, in Ihrer eigenen Fraktion gibt es dazu große Divergenzen oder Meinungsverschiedenheiten. Soweit ich es in Erinnerung habe, ist Ihre Frauensprecherin Schittenhelm eine Befürworterin der Abschaffung der Zuverdienstgrenze, bei den anderen Familienpolitikerinnen in Ihrer Fraktion hingegen sieht es nicht danach aus.
Wir vom Team Stronach stimmen dem Antrag der Kollegin Kitzmüller zur Abschaffung der Zuverdienstgrenze zu, weil wir eben der Meinung sind, dass diese Abschaffung eine Verbesserung für die Familien mit sich bringen und auch zu mehr Väterbeteiligung führen würde. Dem Argument, das teilweise von der FPÖ beziehungsweise von der SPÖ ins Treffen geführt wird, dass es nicht zu mehr Väterbeteiligung käme, wenn man die Zuverdienstgrenze abschaffen würde, kann ich nicht folgen. Wenn man es nicht macht, wird man es nicht wissen.
Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass man diese Zuverdienstgrenze abschaffen sollte. In dieser Gesetzgebungsperiode wird es nicht mehr der Fall sein, aber vielleicht haben wir in der nächsten die Gelegenheit dazu. – Danke. (Beifall des Abg. Tadler.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
17.33
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Familienminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist über die heutigen Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld schon sehr viel gesagt worden. Darum möchte ich auf einige Aussagen eingehen, die einerseits zur Frage der Abschaffung der Zuverdienstgrenze und andererseits auch immer wieder in Form von Kritik an der Langvariante oder an der „nicht echten Wahlfreiheit“ getätigt wurden.
Ich glaube, dass wir in Österreich Familien haben, die sehr mündig sind, die ganz genau wissen, was für sie und für ihre Lebenssituation die richtige und passende Variante ist. Und wir können davon ausgehen – und die Frau Kollegin Haubner hat es ja auch ehrlich angesprochen –, dass die Langzeitvariante immer noch am meisten angenommen wird, dass aber natürlich auch die anderen Varianten sehr gut angenommen werden und auch die einkommensabhängige Variante sehr gut angenommen wird, und dies auch in großartiger Weise im Zusammenhang mit der Väterbeteiligung.
Nur, man kann sich natürlich alles wünschen, Frau Kollegin Musiol, und das Wechseln zwischen den Varianten wäre ja für alle toll, aber erstens einmal könnte man schon einmal nicht zwischen der einkommensabhängigen und einer Pauschalvariante wechseln, weil das im jetzigen System mit der Zuverdienstgrenze nicht klappen würde. Es
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