Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 210

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19.18.56

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben beim letzten Plenum entsprechende Klarstellungen ge­troffen, damit Geschäftsmodelle, die sich mit fragwürdigen Methoden zur Sonntagsöff­nung befassen, so nicht mehr möglich sind. Das war wichtig und bedingt jetzt eine le­gistische Klarstellung, was die Gastgewerbesystematik betrifft. Das ist für mich eine gute Gelegenheit, noch einmal auf einige Vorwürfe einzugehen, die in diesem Zusam­menhang in den letzten Tagen und Wochen öffentlich gemacht wurden.

Das, was da im Zusammenhang mit dayli passiert ist, ist ein klassischer Bauchfleck. Da ist jemand gekommen und hat bewusst ein Geschäftsmodell aufgestellt, das darauf basiert, dass bestehende Gesetze nicht eingehalten werden. Und der hat sich dann ge­wundert, dass diejenigen, die sich besonders um die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer kümmern, nämlich die Gewerkschaften, gesagt haben: Liebe Leute, das kann nicht funktionieren, das geht nicht, bestehende Gesetze müssen eingehalten werden! Wer ein Geschäftsmodell präsentiert, das darauf basiert, dass ein Gesetz gebrochen wird, der ist auf dem Holzweg. – Das dürfen wir auch nicht durchgehen lassen. Daher hat auch der österreichische Nationalrat – bis auf einige wenige – mit sehr großer Mehrheit diese Klarstellungen beschlossen.

Jetzt sollte es nicht darum gehen, ein Gewerkschaften-Bashing zu betreiben und zu sagen: Die sind schuld, das sind die Bösen, die die Arbeitsplätze vernichten!, sondern es ginge darum, alles zu tun, um die Arbeitsplätze der Beschäftigten bei dayli zu si­chern, entsprechende Konzepte zu präsentieren, das Vertrauen der Lieferanten wieder zu gewinnen, einen sympathischen Auftritt in der Öffentlichkeit zu machen und sich so zu präsentieren, dass man auf dem Markt reüssieren kann.

Wichtig ist auch, dass man einige Klarstellungen zu Aussagen trifft, die hier gemacht wurden, wie etwa, die von uns eingebrachte UWG-Klage wäre zurückgewiesen wor­den. Das stimmt nicht! Richtig ist, dass die Richterin eine Aufforderung zur Präzision des Warenangebots gemacht hat, aber das war keineswegs eine Zurückweisung der UWG-Klage.

Zweiter Vorwurf: Die Gewerkschafter waren mit der Sonntagsöffnung einverstanden. –Etwas Absurderes habe ich überhaupt noch nicht gehört. Es hat am 18. Jänner eine Besichtigung einer Musterfiliale von dayli gegeben. Das war, bevor die Betriebe in Linz und Pöggstall am Sonntag geöffnet wurden. Und mehrfach und unmissverständlich ha­ben wir – wir sind bei dieser Präsentation dabei gewesen – klargemacht, dass die Sonntagsöffnung nicht rechtmäßig ist.

Und dann der Hinweis, der Betriebsrat wäre mit der Sonntagsöffnung einverstanden gewesen: Da muss ich auch als Gewerkschafter sehr deutlich klarstellen, dass man auch nicht sagen kann, der Betriebsrat in einem Taxiunternehmen ist damit einverstan­den, dass das Taxi bei Rot über die Kreuzung fährt. – Hallo, wo sind wir? Das geht nicht, das kann nicht funktionieren! Und daher ist es völlig klar, dass es auch dann nicht geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Rechtslage war aus unserer Sicht vorher schon eindeutig. Wir haben sie so präzi­siert, dass jetzt alles klar ist und dass nichts mehr gemacht werden kann. Und daher war das ein richtiger und wichtiger Schritt.

Ich möchte aber gerne abschließend auch noch einmal auf den Punkt eingehen, wir wären die, die die Arbeitsplätze vernichten und gefährden. Wir haben uns seinerzeit, als die Insolvenz von Schlecker bekannt wurde, mit dem Masseverwalter, der Kanzlei Geiwitz in Deutschland in Verbindung gesetzt. Wir haben interveniert und gesagt: Bitte, verscherbelt nicht die einzelnen Standorte von Schlecker! Wir hätten gerne, dass die Gruppe beisammenbleibt! Da geht es um 3 500 Leute! Wenn es einen Investor gibt, würden wir gerne die ganze Gruppe sichern! – Und das ist auch gelungen.

 


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