Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 147

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Bedenken, und zwar aus dem Grund, dass es auch noch andere Institutionen und Gebietskörperschaften gibt, die auch Resolutionen verabschieden und diese dann natürlich, so denke ich, auch gerne ins Hohe Haus einbringen würden.

Frau Abgeordnete Haubner hat heute in ihrer Rede darauf aufmerksam gemacht, dass wir da über sehr knappe Ressourcen und schmale Strukturen für diesen Ausschuss befinden und dass es gar nicht so einfach ist, diese gewaltige Aufgabe zu erledigen. Ganz schlimm wäre es natürlich, wenn es zu einer Überfrachtung des Ausschusses käme und die Qualität der Ausschussarbeit darunter leiden würde. Also man muss darüber ganz genau diskutieren, wie wir das zukünftig handhaben könnten.

Zum verpflichtenden Hearing und der Anhörung des Erstunterzeichners: Auch da eine gewisse Skepsis, da es auch jetzt die Möglichkeit gibt – der Ausschuss hat diese Möglichkeit –, jederzeit ein Hearing zu einem Thema abzuhalten, ohne dass es eine Unterschriftenbegrenzung gäbe. Also das ist sogar noch offener, als das hier mit dieser Begrenzung von 5 000 Unterschriften der Fall wäre.

Man hat es vielleicht nicht dementsprechend genutzt, aber ob es wirklich notwendig ist, diese Begrenzung einzuführen, darüber müssen wir genauestens diskutieren – und dazu wäre dann die Möglichkeit natürlich auch im Geschäftsordnungsausschuss, aber ich hoffe, dass wir einvernehmlich etwas Gutes auf den Weg bringen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte. (Abg. Grosz: Der letzte FPKler, der noch da ist! Der Rest ist schon in Kärnten auf Sommerpause! Abg. Mag. Darmann auf dem Weg zum Rednerpult : Fleißig!)

 


16.50.45

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! An dieser Stelle: Nach drei Tagen Plenarsitzungen würde ich mir sicherlich viele Freunde hier herinnen machen, wenn ich mich darauf beschränkte, einfach auf die nächst­wöchige Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses zu verweisen sowie auf die Debatten, die dort geführt werden, aber der Respekt gegenüber den Antragstellern und auch die politische Kultur gebietet es, doch inhaltlich einige Sätze zum vorliegenden Antrag zu sagen, auch in dieser ersten Lesung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – und das tue ich hiemit, auch wenn es für den geübten Politikbeobachter wenig über­raschend sein wird, dass die Freiheitlichen natürlich immens darauf drängen, die direkte Demokratie mit den entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu stärken und damit die Bevölkerung bestmöglich in die politische Arbeit, in das politische Prozedere mit einzubinden.

Mit einem intensiven Blick auf diesen vorliegenden Antrag sind zumindest einmal zwei Dinge aufgefallen, die wir uns natürlich sehr wohl auch in der Debatte nächste Woche und in weiterer Folge im Geschäftsordnungsausschuss überlegen sollten.

Zum einen: Wenn hier schon in § 100 Ziffer 3 überlegt wird, das Unterstützungsalter von 19 Jahren auf 16 Jahre zu senken, dann sollte man sich überhaupt einmal darüber den Kopf zerbrechen, das überhaupt aufzumachen, denn was spricht denn dagegen – um das einmal anzudenken –, auch Schülerinnen und Schülern einer Neuen Mittel­schule etwa mit einem entsprechenden Unterstützungsquorum die Möglichkeit zu geben, mittels einer Bürgerinitiative an uns heranzutreten.

Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wäre doch ein Denkansatz.

Aber selbstverständlich ist nicht nur mir aufgefallen, dass man sich wiederum im Inhalt nur damit befasst, wie man mehr und mehr Initiativen hier ins Haus bekommt, aber


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