Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 85

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zwar rechtskräftig im Sinn eines Freispruchs. Das heißt, eine Änderung des § 278a im Parlament hat keinerlei Einfluss auf das Tierschützerverfahren, weil dieser Paragraph dort kein Thema mehr ist. Es ist bereits festgestellt, dass der § 278a nicht anzuwenden ist. – Das ist das erste Argument, das nicht sticht.

Dann hat es ein zweites Argument gegeben, das nach der letzten Justizausschusssit­zung aufgetaucht ist. Wir haben im Justizausschuss ausführlich diskutiert. Auch dort ist wieder grundsätzlich und eigentlich von allen bedauert worden, dass der Paragraph noch nicht geändert wurde – das sind skurrile Debatten, alle sagen, sie sind dafür, aber zustimmen können sie nicht.

Auch im Justizausschuss ist wieder beteuert worden, man würde ja zustimmen, aber man müsse berechtigte Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen. Jetzt muss man dazusagen, die Landwirtschaft hat keine spezifischen Interessen am Paragraphen zu kriminellen Organisationen. Ich verstehe, wenn die Landwirtschaft berechtigte Interes­sen am Zuckerrübenanbau, an der Weinwirtschaft, an der Viehzucht hat. Das alles kann man diskutieren, da kann man unterschiedlicher Meinung sein, das ist Demokra­tie. Spezifische Interessen der Landwirtschaft an einem Strafrechtsparagraphen kann es aber nicht geben. Das ist nicht zulässig. (Abg. Dr. Moser: Das ist reine Klientelpoli­tik!)

Die Strafgesetze werden immer noch von der Justizministerin und von den Justizpoliti­kern gemacht, und nicht von Interessenvertretern, die aber nicht den geringsten Zu­sammenhang ihrer Interessenvertretung mit diesem Strafparagraphen haben können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Der Rachefeldzug der Bienenmörder!)

Das Problem war: Ich hätte ja auch mit den Vertretern der Landwirtschaft verhandelt – es ist zwar skurril, dass man Strafgesetze mit Landwirtschaftsvertretern verhandeln muss, aber um zum Ziel zu kommen, hätte ich das auch getan –, nur habe ich keinen gefunden, der verhandeln wollte. Jeder Landwirtschaftsvertreter, mit dem man gespro­chen hat, hat gesagt: Na ja, ich sehe eigentlich ein, dass man das ändern muss, ich bin es nicht, der sich querlegt. – Es ist aber immer wieder bestätigt worden, dass irgendwo im Bereich des Bauernbunds angeblich jemand gegen die Änderung sei.

Ich wollte mich dann schon auf die Suche nach dem anonymen Bauernbundfunktionär machen, ich habe ihn nicht gefunden. Mein Weinbauer ist es jedenfalls nicht, der kennt sich mit dem § 278a nicht aus, das hat er mir bestätigt. (Abg. Steibl: Ich dachte, die Grünen trinken nur Wasser! – Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, ich werde besagten Funktionär auch nicht mehr finden, denn mittlerweile hat Bauernbundobmann Auer öffentlich gesagt, an ihm solle die Reform des § 278a nicht scheitern. Ich sage ganz ehrlich, das ist eine Ansage, die mich freut. Damit gebe ich die Suche nach dem anonymen Bauernbundfunktionär auf, nehme zur Kenntnis, dass im Bauernbund ein Bekenntnis vorliegt, diesen Paragraphen zu ändern.

Ich habe auch vernommen – und auch das mit Freude –, dass die Österreichische Volkspartei und die Sozialdemokratie heute in der Sitzung einen Abänderungsantrag eingebracht haben, dass man den § 278a ändern möge. Das ist erfreulich. Wir hätten das auch über einen Fristsetzungsantrag machen können und dazu meinen Antrag konsensual abändern können. Wenn man einen anderen Weg gehen will, ist mir das recht. Es gibt viele Wege zur Vernunft. Wenn die ÖVP einen davon geht, finde ich das gut. (Abg. Grillitsch: Das hoffen wir von Ihnen!)  Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

15.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


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