Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 86

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15.09.45

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Steinhauser hat es gerade erwähnt: Wir haben vorhin einen Antrag eingebracht, der den § 278a dahin gehend ändert, dass zukünftig die Voraussetzung, dass erheblicher Einfluss auf Politik oder Wirtschaft angestrebt wird, nicht mehr in der Bestimmung enthalten ist.

Das heißt, es fällt jener Teil des Paragraphen weg, der es zulässt, dass etwa die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt nach dieser Bestimmung auch gegen NGOs er­mittelt.

Das wollte niemand. Es gab ja auch im Justizausschuss diesbezüglich Einigkeit. Es gab in der Zwischenzeit auch weitere Diskussionen, die der Aufklärung gedient haben, und es hat sich herausgestellt, dass eigentlich niemand diese Anwendung dieses Para­graphen haben möchte.

Ich möchte mich bei allen, die sich hier beteiligt haben, herzlich dafür bedanken, dass wir letztlich doch eine insgesamt gute Lösung zustande gebracht haben. (Abg. Grosz: Bei Kollegen Ikrath natürlich auch!) Kollege Ikrath, das ist uns hier gelungen.

Manchmal sieht man eben, dass etwas in eine Bestimmung hineingeheimnisst wird, was die Bestimmung an sich gar nicht hergibt. Wenn die Emotionalität dann etwas zu­rückgenommen wird und der Sachlichkeit weicht, ergibt das letztlich doch Übereinstim­mung.

Ich freue mich darüber und möchte, wie gesagt, noch einmal all jenen herzlich danken, die ihren Teil dazu beigetragen haben, dass wir diese Lösung – ich gehe davon aus, hoffentlich einstimmig – zustande bringen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bit­te. (Abg. Grosz: Das war aber sehr handzahm, Kollege Jarolim!)

 


15.11.30

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Meine lieben, ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon im Justizausschuss angemerkt, dass Politik, laut Max Weber, das Bohren harter Bretter ist. Ein Fußballexperte, Profes­sor Schneckerl Prohaska, drückt dasselbe gewöhnlich anders aus. Er meint, das Match ist erst mit dem Schlusspfiff beendet, und aufgeben tut man nur einen Brief. Derartige Erkenntnisse sind bisweilen durchaus geeignet, um den Parlamentarismus zu charak­terisieren, diesmal zum Beispiel das intensive Bemühen um eine sachgerechte Anpas­sung des § 278a.

Im letzten Justizausschuss sind wir – es ist bekannt – zu meinem Bedauern an einem gemeinsamen Lösungsansatz noch gescheitert. (Abg. Grosz: Warum eigentlich? – Abg. Dr. Moser: Wieso setzen Sie sich nicht einfach durch?)

Nun haben wir allerdings die Möglichkeit dazu eröffnet. Daher bringe ich jetzt den vom Kollegen Jarolim bereits angekündigten und vom Kollegen Steinhauser erwähnten Ini­tiativantrag der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, ein:

„Im § 278a entfällt in der Z 2 die Wendung ‚oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt‘.“

Damit folgen wir einer Empfehlung, die Frau Professor Susanne Reindl-Krauskopf in der vom Nationalrat beauftragten Evaluierung gegeben hat, und beschränken den Tat­bestand auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität.

 


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