Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 60

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Ich habe jetzt die fünfte Unterschrift und bringe den Antrag noch einmal ein. Sie können jetzt hier wirklich Nägel mit Köpfen machen, meine Damen und Herren. Haben Sie Anstand! Gehen Sie her, nehmen Sie die Erhöhung der Parteienförderung zurück und geben Sie das Geld den Hochwassergeschädigten, die es dringender brauchen! (Abg. Scheibner: Was ist mit der Spende Ihrer Klubförderung, die Sie angekündigt haben?)

Deshalb will ich diesen Entschließungsantrag jetzt auch formell einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar, Schenk, Markowitz und Kollege betreffend Rück­nahme der Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 € auf 4,60 € pro Wahlberech­tigten zugunsten der Hochwasseropfer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 € auf 4,60 € pro Wahlberechtigten umgehend rückgängig zu machen und die dadurch frei werdenden Budgetmittel von 13,9 Millionen € für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe einzusetzen.“

*****

Meine Damen und Herren! Ich lade Sie ein: Setzen Sie ein Zeichen für die Öster­reicherinnen und Österreicher und reden Sie nicht immer davon! (Beifall der Abg. Schenk. – Abg. Stauber: ... Klubförderung!)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit ver­handelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar, Schenk, Markowitz betreffend Rücknahme der Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 Euro auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigten zu Gunsten der Hochwasseropfer

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2361 d.B.): 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (2471 d.B.) TOP: 1

Im Jahr 2012 haben sich SPÖ und ÖVP eine besondere Maßnahme auf Kosten der Steuerzahler geleistet, nämlich eine Verdopplung der öffentlichen Parteienförderung.

Im Jahr 2012 wurden 15,259 Mio. Euro an Parteienförderung ausgeschüttet. Jetzt sollen es 29,13 Mio. Euro sein, und zwar 4,6 Euro für jeden einzelnen der 6,3 Millionen wahlberechtigten Österreicher anstatt wie bisher 2,41 Euro pro Wahlberechtigtem.

Im Lichte der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Österreich, und da davon aus­zugehen ist, dass auch in Zukunft vermehrt Katastrophen zu erwarten sind, ist es aus der Sicht der Antragsteller dringend erforderlich, dass diese Erhöhung der Parteien­förderung umgehend zurückgenommen wird - und dass diese bereits budgetierten


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