11.59
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Als Bürgermeister einer von den Donauhochwässern immer wieder betroffenen Gemeinde bin ich sehr froh, dass wir heute die 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a zwischen dem Bund und den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien beschließen.
Ich halte es für sehr sinnvoll, dass aufgrund des Hochwassers im Juni 2013 die Investitionen entsprechend vorgezogen werden und der Hochwasserschutz bis zum Jahr 2019 umgesetzt sein sollte. Immerhin – das darf man schon auch dazusagen – handelt es sich dabei ja um ein Volumen von rund 255 Millionen €.
Nicht nur im Verkehrsministerium, das ja für Donau, March und Thaya zuständig ist, sondern auch im Lebensministerium wird sehr viel für Hochwasserschutzmaßnahmen getan. Ich denke, dass auch vom Lebensministerium eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern angestrebt werden sollte. Das wäre eine praxistaugliche Vorgangsweise.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures, als Oberösterreicher bin ich froh, dass mit dem heutigen Beschluss die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen für Schutzmaßnahmen zum Beispiel in den Gemeinden Langenstein, St. Georgen an der Gusen und Luftenberg geschaffen werden, so wie für die Ennser Ortschaft Enghagen.
Sie haben in Ihrer Rede den Hochwasserschutz in Grein angesprochen. Ich darf noch hinzufügen, dass in der Gemeinde Grein noch rund 20 Objekte Schutz brauchen, ebenso die Ortschaft Hirschenau in der Gemeinde St. Nikola, und dass es, ausgehend vom Juni 2013, wichtig ist, Schutzmaßnahmen für die Gemeinden im betroffenen Bezirk Urfahr und auch im Bezirk Eferding zu überlegen, zu planen und in den Folgejahren entsprechend umzusetzen. Darum kann ich nur wirklich eindringlich ersuchen und bitten.
Das Eferdinger Becken war ja in den letzten Tagen medial durchaus sehr präsent, es war in vielen Schlagzeilen. Die öffentlichen Schuldzuweisungen helfen aber in Wirklichkeit niemandem (Abg. Binder-Maier: Wie wahr!), sondern es ist erstens wichtig, dass den Betroffenen bei der Schadensbewältigung gut geholfen wird, und zweitens ist eine genaue Analyse notwendig, warum das Hochwasser genau so abgelaufen ist. Das Land Oberösterreich hat ja dazu bereits eine Studie beauftragt, nämlich bei der Universität Kassel in Deutschland. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hat alle Beteiligten für 9. Juli zu einem Runden Tisch eingeladen, um die Dinge konkret zu besprechen.
Drittens sind natürlich konkrete Schutzmaßnahmen notwendig.
Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen kann man sagen, dass die Wehrbetriebsordnung eingehalten wurde. Über Evaluierungen darf und sollte aber nachgedacht werden. Persönlich glaube ich, dass im Fall von Hochwasser für die Anrainer Verbesserungen erreicht werden könnten, wenn die Stromerzeugung und auch die Schifffahrt ein oder zwei Tage früher eingestellt würden, um den Hochwasserabfluss zu beschleunigen. Dies braucht aber eine Koordination sozusagen vom Ursprung bis in die Mündung, oder man könnte auch sagen von Bayern bis Rumänien, damit das wirklich flächendeckend durchgezogen wird.
Zum Thema Sediment- und Schlammablagerung: Das ist wirklich in vielen Anrainergemeinden ein großes Thema. Ich glaube, dass es in gemeinsamer Arbeit von Kraftwerksbetreibern, Bund, Ländern, betroffenen Gemeinden und auch Interessenvertretungen möglich sein müsste, zukünftig Verbesserungen zu erreichen. Der heute zu beschließenden Artikel-15a-Vereinbarung stimmen wir natürlich gerne zu.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite