Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 76

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11.59.31

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Als Bürgermeister einer von den Donauhoch­wässern immer wieder betroffenen Gemeinde bin ich sehr froh, dass wir heute die 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a zwischen dem Bund und den Bundesländern Ober­österreich, Niederösterreich und Wien beschließen.

Ich halte es für sehr sinnvoll, dass aufgrund des Hochwassers im Juni 2013 die Investitionen entsprechend vorgezogen werden und der Hochwasserschutz bis zum Jahr 2019 umgesetzt sein sollte. Immerhin – das darf man schon auch dazusagen – handelt es sich dabei ja um ein Volumen von rund 255 Millionen €.

Nicht nur im Verkehrsministerium, das ja für Donau, March und Thaya zuständig ist, sondern auch im Lebensministerium wird sehr viel für Hochwasserschutzmaßnahmen getan. Ich denke, dass auch vom Lebensministerium eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern angestrebt werden sollte. Das wäre eine praxistaugliche Vorgangs­weise.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures, als Oberösterreicher bin ich froh, dass mit dem heutigen Beschluss die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen für Schutz­maßnahmen zum Beispiel in den Gemeinden Langenstein, St. Georgen an der Gusen und Luftenberg geschaffen werden, so wie für die Ennser Ortschaft Enghagen.

Sie haben in Ihrer Rede den Hochwasserschutz in Grein angesprochen. Ich darf noch hinzufügen, dass in der Gemeinde Grein noch rund 20 Objekte Schutz brauchen, ebenso die Ortschaft Hirschenau in der Gemeinde St. Nikola, und dass es, ausgehend vom Juni 2013, wichtig ist, Schutzmaßnahmen für die Gemeinden im betroffenen Bezirk Urfahr und auch im Bezirk Eferding zu überlegen, zu planen und in den Folge­jahren entsprechend umzusetzen. Darum kann ich nur wirklich eindringlich ersuchen und bitten.

Das Eferdinger Becken war ja in den letzten Tagen medial durchaus sehr präsent, es war in vielen Schlagzeilen. Die öffentlichen Schuldzuweisungen helfen aber in Wirklich­keit niemandem (Abg. Binder-Maier: Wie wahr!), sondern es ist erstens wichtig, dass den Betroffenen bei der Schadensbewältigung gut geholfen wird, und zweitens ist eine genaue Analyse notwendig, warum das Hochwasser genau so abgelaufen ist. Das Land Oberösterreich hat ja dazu bereits eine Studie beauftragt, nämlich bei der Uni­versität Kassel in Deutschland. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hat alle Beteilig­ten für 9. Juli zu einem Runden Tisch eingeladen, um die Dinge konkret zu be­sprechen.

Drittens sind natürlich konkrete Schutzmaßnahmen notwendig.

Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen kann man sagen, dass die Wehrbetriebs­ord­nung eingehalten wurde. Über Evaluierungen darf und sollte aber nachgedacht werden. Persönlich glaube ich, dass im Fall von Hochwasser für die Anrainer Verbes­serungen erreicht werden könnten, wenn die Stromerzeugung und auch die Schifffahrt ein oder zwei Tage früher eingestellt würden, um den Hochwasserabfluss zu beschleu­nigen. Dies braucht aber eine Koordination sozusagen vom Ursprung bis in die Mündung, oder man könnte auch sagen von Bayern bis Rumänien, damit das wirklich flächendeckend durchgezogen wird.

Zum Thema Sediment- und Schlammablagerung: Das ist wirklich in vielen Anrainer­gemeinden ein großes Thema. Ich glaube, dass es in gemeinsamer Arbeit von Kraft­werksbetreibern, Bund, Ländern, betroffenen Gemeinden und auch Interessenvertre­tun­gen möglich sein müsste, zukünftig Verbesserungen zu erreichen. Der heute zu beschließenden Artikel-15a-Vereinbarung stimmen wir natürlich gerne zu.

 


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