Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 79

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12.08.473. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2443 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geän­dert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013) (2473 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. – Bitte.

 


12.09.02

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Bundesministe­rin­nen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf ganz besonders herzlich eine Gruppe von Pensionistinnen und Pensionisten aus dem Bezirk Neunkirchen bei uns willkommen heißen, aus Edlitz, Grimmenstein und Thomasberg. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Ich hoffe, Sie können einen positiven Eindruck von der Arbeit hier im Parlament mit nach Hause nehmen.

Geschätzte Damen und Herren, Österreich hat bekanntlich eine durchaus intensive Beziehung zu Wasser. Wir haben ja unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt aus­führlich über negative Auswirkungen des Wassers diskutiert. Es gibt aber natürlich auch viele positive Seiten, die beim Wasser zu betrachten sind. Die Österreicherinnen und Österreicher nutzen gerne das Wasser – vom Meer über die Seen bis hin zu den Flüssen – für sportliche, touristische und auch wirtschaftliche Zwecke.

Vom Neusiedler See bis zum Bodensee: Auf allen Seen wimmelt es von Booten. Der Segelsport hat ja bei uns in Österreich eine sehr große Tradition, und die Donaudampf­schifffahrtsgesellschaft ist in diesem Zusammenhang ohnehin eine Institution, die eine besondere Bedeutung für Österreich hat.

Die vorliegende Schifffahrtsrechtsnovelle 2013, mit der das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz novelliert werden, betrifft im Wesentlichen Vereinfachungen und Verbesserungen im Verwaltungsbereich sowie eine Reihe von kleinen Änderungen und EU-Anpassungen.

Eine wichtige Neuerung betrifft den vor allem unter Jugendlichen sehr populären Freizeitsport Rafting. Bisher war in Österreich im Gegensatz zu anderen EU-Ländern für die Führung eines Rafting-Unternehmens eine eigene Konzession notwendig. Das hatte zur Folge, dass EU-Ausländer in Österreich ohne Konzession arbeiten durften und somit quasi eine Inländerdiskriminierung vorlag. Um in diesem Bereich Gerechtig­keit und Chancengleichheit zwischen allen Anbietern herzustellen, entfällt künftig diese Konzessionspflicht. Stattdessen wird eine einfache Anmeldung ausreichen  eine große Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung. Dadurch wird Rafting vom Konzessions- zum Anmeldegewerbe.

Eine weitere Verwaltungsvereinfachung wird es hinsichtlich der Schifffahrtszeichen geben. Wurden bisher die Kosten für die Schifffahrtszeichen auf Brücken im Detail zwischen Besitzern beziehungsweise Betreibern der Brücke und dem BMVIT abge­rech­net, wird jetzt in Zukunft eine Pauschale berechnet.

Außerdem wird bei der Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, die zum Beispiel infolge von Havarien entstehen, endlich das Verursacherprinzip eingeführt. Bisher war es nämlich sehr schwierig, die Beseitigung von Schifffahrtshindernissen rechtlich durch­zusetzen, wenn sich der Verursacher weigerte und sie nicht freiwillig beseitigte. Nunmehr müssen Schifffahrtshindernisse verpflichtend vom Verursacher beseitigt


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