Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 80

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werden, und bei Zuwiderhandeln reichen die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten bis hin zu gerichtlichen Zwangsmaßnahmen.

Also alles in allem eine sehr positive neue gesetzliche Regelung. Danke, Frau Bun­desministerin, und alles Gute. (Beifall bei der SPÖ.)

12.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.12.44

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann nach den Ausführungen von Kollegen Stauber nahtlos fortfahren und diese Schifffahrtsrechtsnovelle weiter erläu­tern.

Herr Kollege Stauber hat die Frage des Raftings schon sehr eingehend erläutert. Was mir aus Sicherheitsgründen sehr wichtig ist, ist die Anfügung, dass zwar jetzt ein Raft-Patent nicht mehr notwendig ist, dass aber die Schiffsführer und die Schiffsführerinnen trotzdem Fahrpraxis, Gewässerkenntnis, Erste Hilfe, Tourenplanung und -durchführung und Gruppenführung beherrschen müssen. Das ist im Sinne der Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen eine wichtige Maßnahme.

Weiters ist in dieser Novelle enthalten, dass es zu einer Liberalisierung der gewerbs­mäßigen Schiffsführerschulung kommt. Das heißt, dass die Inanspruchnahme ge­werbs­mäßiger Schiffsführerschulungen nun keine Voraussetzung mehr für die Zulas­sung zur Schiffsführerprüfung ist.

Die Bestimmungen für die Schiffsführerschulen stellen im Sinne der Erwerbsaus­übungsfreiheit eine Überregulierung dar, die damit jetzt aufgehoben wird. Das heißt, die Schulung wird von einem Bewilligungs- in ein Anmeldeverfahren überführt.

Ein weiterer Punkt ist die Einführung des Kapitänspatents A. Mit den bisher von den österreichischen Behörden ausgestellten Kapitänspatenten war das Befahren von Seeschifffahrtsstraßen nicht möglich. – Das betrifft Teile der Donau in Rumänien bis hin zum Schwarzen Meer. Mit dieser Umsetzung, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten wird, wird sichergestellt, dass die in Österreich ausgestellten Patente auf der gesamten Donau ihre Gültigkeit haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend kann man sagen, dass die Gesetzesnovelle finanziell nur geringe Auswirkungen hat, dass es zu einer Reihe von Deregulierungen kommt und – für mich auch wichtig – dass der Zugang zu bestimmten Rechten liberalisiert wird. Daher sehen wir diese Regierungsvorlage sehr positiv und geben ihr auch unsere Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


12.15.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Einige Punkte wurden schon angeführt, wobei das Thema Rafting in diesem Zusammenhang wahrscheinlich das spektakulärste ist. Es wurden im Zuge dieser Gesetzwerdung, so auch im Zuge der Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Aus­schuss Bedenken laut, ob jetzt noch die nötige Sicherheit gegeben sei. Ich glaube aber, dass sich jemand, der diesen Sport ausübt, der sich in die Thematik hineinbegibt, unabhängig davon, wie das Gewerbe jetzt gestaltet ist – ob es ein Konzessions- oder ein Anmeldegewerbe ist –, auf jeden Fall anschauen wird, wie es bei den einzelnen Firmen mit der Sicherheit aussieht.

 


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