Positiv möchte ich im Anschluss an meine beiden Vorredner noch die etwas ausgedehntere periodische Prüfung von Schifffahrtsanlagen hervorheben. Dass natürlich die Auslagerung bei der Durchsetzung der Pflicht der Beseitigung von Schifffahrtshindernissen auch ein bemerkenswerter Punkt ist, sei am Rande festgehalten. Die durchgehende Gültigkeit des Schifffahrtspatents auf der gesamten Donau, wie von Kollegen Singer angeführt, wird der Donauschifffahrt vor allem im kleingewerblichen Bereich durchaus Schwung geben. Wir kennen das aus Deutschland und aus den Niederlanden, wo es auf den Schifffahrtsstraßen ähnliche Berufe wie jene der Spediteure und Frächter auf der Straße gibt. Das ist durchaus auch ein Gedanke, der unter dem Umwelt-Aspekt bemerkenswert ist.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass es mich besonders freut, dass bei einem Gesetz, das einstimmig beschlossen wird, das von der SPÖ geführte BMVIT vor allem Auslagerungen und Liberalisierungen ganz vorne reiht, auch wenn es nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
12.17
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Österreich ist bekanntlich kein Flaggenstaat. Wir sind nicht in der großen internationalen Seefahrt mit eigenen Schiffen unter einer eigenen Flagge unterwegs, aber es gibt zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher, die auf fremden Schiffen sehr wohl als Matrosen oder sogar als Kapitäninnen oder Kapitäne angeheuert sind. Deshalb werden wir diesem Gesetz sehr wohl zustimmen. Es wird darin nämlich gleichzeitig eine Reparatur der Beschlussfassung von 2012 gemacht, indem das sogenannte Seedienstbuch wieder eingeführt wird, das notwendig ist, damit die Österreicherinnen und Österreicher, die bei großen oder kleinen Unternehmungen angestellt sind, die in der internationalen Seefahrt tätig sind, wieder entsprechende Dokumentationen bekommen. – Gut, unsere Zustimmung ist klar.
Dann noch eine kleine Richtigstellung beziehungsweise Konkretisierung: Frau Ministerin, ich weiß sehr wohl, dass Sie nicht für die Wildbachverbauung zuständig sind. Mein Hallstatt-Beispiel war kein Negativbeispiel für Ihre Arbeit. Ich weiß, da ist das Landwirtschaftsressort unter Herrn Minister Berlakovich zuständig, genauso wie er für die Streichungen zuständig war. Er hat gestrichen, während Sie genügend Geld für den Hochwasserschutz im ursprünglichen Umfang bereitgestellt haben. Dafür sei Ihnen noch einmal gedankt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.19
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
12.19
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 wird eine Reihe von Bestimmungen des Schifffahrtsrechts an das EU-Recht angepasst. Es kommt zu einer Verwaltungsvereinfachung, zu einer Präzisierung von Pflichten zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, was meine Vorredner zum Teil schon erwähnt haben.
Ich möchte aber trotzdem noch sagen, dass jetzt eine Gleichbehandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung erfolgt und damit die bisherige Überregulierung in diesem Bereich beseitigt wurde. Das ist ein großer Vorteil.
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