Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 82

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Auch wenn jemand das Kapitäns- oder Schifferpatent für die Binnenschifffahrt A besitzt, wird sichergestellt, dass dieser Befähigungsnachweis zur Schiffsführung auf der gesamten Donau – und nicht nur in Österreich – gilt.

Außerdem wird klargestellt, dass österreichische Besatzungsmitglieder von Seeschif­fen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausreichendem Österreichbezug weiter­hin von Österreich eine arbeitsrechtliche Hilfestellung erhalten werden und die Aus­stellung von Seedienstbüchern auch erhalten bleibt. Deswegen werden wir dem auch gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


12.20.58

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg bedanke ich mich schon jetzt für die breite Zustimmung. Aber insgesamt ist im Anschluss an die Diskussion, was das Hochwasser entlang der Donau betrifft, zu sagen, dass hier natürlich auch ein enger Zusammenhang mit der Schifffahrt besteht.

Die Zuständigkeit meines Ressorts beschränkt sich eben auf die Donau, dies deshalb, weil wir die Donau natürlich auch als Verkehrsweg nützen wollen. Die Schifffahrt auf der Donau ist ein ganz wichtiges Gütertransportmittel für uns. Es ist so, dass die Schifffahrt wesentlich umweltfreundlicher, energieschonender ist, als würden wir all diese Tonnen, die wir derzeit schon auf der Donau befördern, mit Lkw transportieren. Wir haben uns das für das letzte Jahr angesehen: Wir haben auf der Donau in einem Jahr so viele Güter transportiert wie rund 400 000 schwere Lkws. Eine Kolonne von 400 000 Lkws geht von Wien bis Peking. Daran sieht man die Dimension der Wasserstraße und die Notwendigkeit der Nutzung.

Sie wissen, dass wir immer festgehalten haben, dass wir in Österreich eine nachhaltige Verkehrspolitik machen wollen, das heißt eine Priorisierung und Bevorzugung umwelt­freundlicher Transportwege. Dazu gehört die Schifffahrt, aber natürlich vor allem auch die Schiene. Und deshalb investieren wir in diese Bereiche.

Wir haben auch einen nationalen Donauschifffahrtsplan entwickelt, einen Aktionsplan für Österreich, weil wir die Kapazitäten, die jetzt schon vorhanden sind, besser nützen wollen. Das Ganze natürlich immer mit Bedachtnahme darauf, dass es sich beim Donauraum um ein UNESCO-Kulturerbe handelt. Ich sage das auch deshalb, weil wir dort, wo es darum geht, dass wir die Donau immer wieder ertüchtigen müssen, um Schifffahrt auch durchführen zu können, eine Reihe an Maßnahmen setzen werden, wo man sieht, dass es kein Widerspruch ist, Schifffahrt zu betreiben und gleichzeitig ein besonderes Augenmerk auf die Natur zu legen.

Wir werden im Bereich von Wien bis Bratislava ein flussbauliches Gesamtprojekt durchführen. Wir müssen die Eintiefung der Donau aufhalten. Wir müssen das Aus­trock­nen der Aulandschaft aufhalten. Das heißt, wir werden in diesem Bereich ein ganz großes Projekt der Renaturierung vornehmen.

Ein Teil der heutigen Gesetzesnovelle bezieht sich auch auf das Freizeitverhalten am Wasser. Ein Bereich ist das Rafting; dieser wird mit dieser Novelle neu geregelt.

Ich schließe mich allen an: Das Ziel dieser Novelle sind auf der einen Seite europa­rechtliche Anpassungen, aber vor allem Vereinfachungen, was die Verwaltung betrifft. Es geht uns darum, dass wir die Schifffahrt noch reibungsloser und attraktiver gestal­ten wollen, dass wir weniger Verwaltungsaufwand haben wollen, aber das Ganze – und das ist die Herausforderung, vor der man steht – natürlich mit einer hohen Qualität.


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