Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 191

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und Herren, ich glaube, wenn man Anfragen stellt, dann sollte man auch eine Antwort bekommen!

Die Antwort auf die Frage 6 war dann auch noch unzureichend, denn Sie haben mir nicht beantwortet, wie die Landeshauptleute hier mitwirken und wonach bei dem Ganzen vorgegangen wird, also so, dass für die Autofahrer wirklich nachvollziehbar ist, ob diese dann zu Recht die verdoppelte Strafe bezahlen oder nicht. Ich sage einfach, hier wird der Autofahrer wieder einmal abkassiert. Das lehnen wir ab!

Dann möchte ich noch, obwohl es jetzt nicht Ihr Ministerium betrifft, Folgendes dazusagen, weil es einfach dieses Interpellationsrecht betrifft, das ich hier etwas genauer unter die Lupe nehmen möchte. Ich habe damals eine Anfrage an die Frau Innenminister gestellt; auch ein ÖVP-Ministerium, dort antwortet man anscheinend nicht sehr gerne. Diese Anfrage hat den Staatssekretär Kurz betroffen, betreffend seine Blockierung eines Behindertenparkplatzes in Oberösterreich mit dem Dienst­fahrzeug. Sie kennen die Geschichte aus den Medien. Hier habe ich so gut wie kaum Antwort bekommen, oder gar keine verwendbare, auf das, was gefragt worden ist. Das ist meiner Ansicht nach eine Vorgangsweise, die hier System hat.

Wie gesagt, wir haben dieses Anfragerecht jetzt über den Sommer ausgeweitet, sodass man wirklich Anfragen stellen kann. Aber dann erwarte ich mir auch, wenn ich eine vernünftige Anfrage stelle, eine vernünftige Antwort, meine Damen und Herren! Das ist hier nicht passiert, das kann man ganz klar sagen. Ich möchte jetzt nicht diese Anfrage auch noch vorlesen. Ich möchte es nämlich kurz machen, weil wir heute noch lange genug sitzen.

Aber, meine Damen und Herren, so geht man mit dem Interpellationsrecht der Abge­ord­neten in diesem Haus nicht um! Herr Minister, ich erwarte mir hier Besserung, und vielleicht werden Sie mir das auch geloben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


18.26.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter, grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass mein Haus beziehungsweise ich die Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Sie haben angesprochen, dass die Datenlage nicht aus­reichend ist, und das war auch der Grund, warum wir Ihnen die Daten nicht gegeben haben. Wir schreiben nicht irgendwelche Fantasiezahlen in eine Anfragebeantwortung, die Sie dann zu Recht kritisieren würden. Sie müssen sich schon darauf verlassen, und wir können auch nur auf Daten zurückgreifen, die vorhanden sind.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Luftqualität in Österreich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat. Vor Kurzem haben wir im Umweltausschuss den Umweltkontrollbericht diskutiert, wo wir in vielen Bereichen verschiedener Luftschad­stoffe eindeutige Verbesserungen haben. Beispielsweise Schwefeldioxid – wenn Sie sich erinnern: saurer Regen – ist heute kein Problem, aber auch bei Blei, Arsen, Kadmium, Kohlenstoffmonoxid und Ähnlichem haben wir eindeutige Verbesserungen. Wir haben in einigen Bereichen Nachholbedarf, beim Feinstaub, aber auch bei NOX.

Jedenfalls geht es darum, auch die Rahmenbedingungen darzustellen. Wir haben das Immissionsschutzgesetz-Luft vor einigen Jahren novelliert. Wir verstehen das als einen Werkzeugkoffer für die Landeshauptleute, die ja kraft Verfassung für die Luft­rein­haltung zuständig sind, wobei das jeweilige Land, die jeweilige Region sich sozu­sagen


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