Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 192

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das Werkzeug aus diesem Gesetz herausnimmt, das in der Region angepasst ist und zur Luftverbesserung beitragen soll. Das können Geschwindigkeits­beschrän­kungen sein, auch andere Dinge im Bereich der Wirtschaft und des Verkehrs, aber auch in verschiedenen anderen Bereichen.

Jedenfalls haben wir zusätzlich auch zwei Verordnungen erlassen, um uns dem Thema Feinstaub zu widmen. Tatsache ist, dass die Grenzwerte in manchen Regionen überschritten werden. Daher sind die Bundesländer und die einzelnen Regionen gefordert, die Programme zur Luftreinhaltung, die sie ja erstellt haben und die auch nach Brüssel gemeldet wurden, umzusetzen.

Im Konkreten ist es so, dass das Gesetz die Landeshauptleute verpflichtet, Maßnah­men zu setzen. Ich habe erwähnt, das können permanente oder temporäre Geschwin­dig­keitsbeschränkungen sein, aber auch Fahrverbote für ältere LKW, Nachtfahr­verbote, bis hin zu Ausbauprogrammen für den öffentlichen Verkehr. Seit 2007 räumt das IG-L dem Landeshauptmann die Möglichkeit ein, bei drohenden Grenzwertüber­schreitun­gen, eben bei Luftschadstoffen oder insbesondere bei Feinstaub, nicht nur fixe Geschwin­dig­keitsbeschränkungen zu machen, sondern auch temporäre Beschränkungen durch sogenannte VBAs, Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zu erlassen.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Schaltzeiten. Die Schaltzeiten dieser Anlagen richten sich danach, wie hoch die aktuelle Schadstoffbelastung ist, wie sich der zeitliche Verlauf darstellt, wie hoch die Verkehrsdichte ist, und natürlich hängt es auch von der Witterung ab. Weil Sie sagen, es fällt Regen, und der wäscht sozusagen den Feinstaub, die Schadstoffe weg: So simpel ist es nicht. Gerade bei Tiefdruckwetter ist es so, dass der Druck zum Beispiel beim Feinstaub groß sein kann, außer ich habe in dieser Situation zum Beispiel Wind, der, sehr simpel gesprochen, die kontaminierte Luft verbläst; dann ist die Lage eine andere. Wir haben deswegen zum Beispiel auch in Graz immer wieder ein Problem. Dort gibt es eine Inversionswetterlage, daher ist dort die Belastung mit dem Feinstaub besonders groß.

Jedenfalls ist es so, dass die Landeshauptleute verpflichtet sind, jeweils bis zum 30. September einen Evaluierungsbericht für den Zeitraum 1. Mai des Vorjahres bis 30. April des laufenden Jahres vorzulegen. Für die von Ihnen erwähnten Tage, die Sie angesprochen haben, liegt noch kein Bericht vor, weil eben die erfassten Daten noch evaluiert und aufbereitet werden müssen – ich ersuche Sie dafür um Verständnis –, um Ihnen korrekte Daten zu liefern.

Auch eine genaue Aufschlüsselung der Schaltzeiten seit 2010, wie sie in Teilen der Anfrage verlangt wird, ist daher nicht vollständig möglich. Wir arbeiten daran. Im Sinne der Sparsamkeit und auch einer schlanken, effizienten Verwaltung verweise ich auf die Evaluierungsberichte. Sobald wir diese haben, werden sie auch auf der Homepage des Lebensministeriums veröffentlicht und sind dort einzusehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.30


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt 5 Minuten pro Beitrag.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.30.38

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben jetzt der Tragödie zweiten Teil des Teams Stronach innerhalb weniger Minuten. Zuerst hatten wir den Rohrkrepierer mit dem Anti-Gewerkschafts-Bashing, und jetzt haben wir die Situation, dass Frank Stronach oder irgendjemand von seinem Team zu schnell mit dem Auto fährt, eine Strafe bekommt, dann im Parlament eine


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