Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 209

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19.22.52

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir persönlich ein Anliegen, noch ein paar Sätze zur Hebammenberatung hier einzubringen. Ich möchte mich auch bei den etwa 2 000 Hebammen in ganz Österreich bedanken für ihre Arbeit, die bei Weitem nicht so bewertet wird, wie sie notwendig und wichtig ist.

Ich glaube, es war so eine Art Glücksfall, dass wir erreichen konnten – auch dank meiner Kollegin Anni Höllerer aus dem Petitionsausschuss und natürlich auch mit der Beharrlichkeit der Hebammenvertreterin –, dass Herr Bundesminister Mitterlehner, der ja zwei Drittel der Kosten aus dem Familienlastenausgleich übernimmt, und auch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nun dem zugestimmt haben und das im Gesundheitsausschuss eingebracht wurde.

Es stimmt, eine Stunde ist eigentlich zu wenig, aber es ist der erste Schritt, auch in Richtung Verhinderung vieler Kaiserschnitte, die meiner Meinung nach und auch nach Meinung von Experten nicht unbedingt notwendig sind.

Ich wünsche mir aber auch, dass es in der neuen Regierung eine Begleitung für dieses neue Gesetz gibt – beziehungsweise müsste unbedingt eine Evaluierung durchgeführt werden, um zu schauen, wie dieser Zugang auf die Hebammen sein wird.

Da Kollegin Ursula Haubner, die ich sehr schätze, gesagt hat, es wurde jahrelang abgelehnt, muss ich sagen: Ja, es ist auch mir manchmal sehr schwer gefallen, als Ausschussvorsitzende immer wieder abzulehnen. Aber möglicherweise gibt es dann in der nächsten Periode andere Formen – dass man nicht nur Anträge einbringt, sondern öfter miteinander verhandelt; und ich wünsche meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger als Familiensprecher, dass er nicht so viel ablehnen muss.

In diesem Sinne: Ich freue mich, dass die Hebammen jetzt diese Beratungsstunde machen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.25.05

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Psychologengesetz ist nicht mehr viel zu sagen – nach 25 Jahren endlich ein Gesetz, dem wir zustimmen können. Zu der ganzen Vorgeschichte möchte ich mich jetzt nicht wiederholen. Wir werden dem Gesetz zustimmen.

Der zweite Punkt in diesem Gesetzeskonvolut, das wir hier behandeln, ist das Hebammengesetz. Dazu möchte ich eine kleine Kritik anbringen. Im Gesetz steht, dass die Anzeigepflicht von Fortbildungsmaßnahmen der Hebammen gänzlich abgeschafft werden soll.

Das widerspricht eigentlich den Usancen. Wir sprechen ja im Rahmen der Gesund­heitsreform ununterbrochen von einer Qualitätshebung durch Fortbildung und durch Kontrolle und Evaluierung derselben. Da ist es doch etwas unlogisch, dass das heraus­genommen wird; und nach meinem Verständnis ist es irgendwie auch eine Ungleich­behandlung gegenüber anderen Berufsgruppen, nämlich Ärzten und anderen Gesund­heitsberufen gegenüber, die wir dann im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln werden.

Ein weiterer Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist die Geschichte mit dem Mutter-Kind-Pass und der Zahnvorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern. Das ist ein


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