Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 208

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5. In § 48 Abs. 2 wird die Wortfolge ‚diese Bundesgesetz‘ durch die Wortfolge ‚dieses Bundesgesetz‘ ersetzt.“

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Wie Sie sehen, geht es vorwiegend um redaktionelle Änderungen. Ich denke, auch dieser Abänderungsantrag wird einstimmig angenommen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Kurt Grüne­wald Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 2572 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird nach dem Wort „Bundesgesetz“ der Beistrich gestrichen.

2. In § 22 Abs. 1 wird nach dem Wort „darauf“ der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und der letzte Halbsatz lautet neu: „weiters die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen.“

3. In § 31 wird nach Z 4 die zweite Ziffernbezeichnung „Z 4“ durch die Ziffern­bezeichnung „Z 5“ ersetzt.

4. In § 46 Z 6 wird die Wortfolge „der der“ durch das Wort „der“ ersetzt.

5. In § 48 Abs. 2 wird die Wortfolge „diese Bundesgesetz“ durch die Wortfolge „dieses Bundesgesetz“ ersetzt.

Begründung:

Zu Z 1 bis 5:

Bei allen Änderungen handelt es sich lediglich um redaktionelle Korrekturen des Textes.

Zu Z 2:

Die vorgenommene Ergänzung „psychische Veränderungen“ entspricht dem ursprüng­lichen Text des Psychologengesetzes, BGBl. Nr. 360/1990, und wurde daher ange­passt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


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